Auf den Singulus-Turnaround folgt die Verlustanzeige
Auf den Singulus-Turnaround folgt die Verlustanzeige
wb Frankfurt – Nach der Beinahe-Pleite hatte Singulus im August Anzeichen für eine Wende gezeigt, nun folgt die kalte Dusche: Der Maschinenbauer meldet in der AG per 31. August einen Verlust laut HGB von 16,7 Mill. Euro. Damit sei mehr als die Hälfte des Grundkapitals aufgezehrt. Das Eigenkapital zum Stichtag betrage 3,7 Mill. Euro gegenüber 20,4 Mill. Euro Ende 2016.Die “Miesen” resultierten hauptsächlich aus dem verzögerten Ausweis von Umsätzen nach Handelsgesetzbuch. Denn nach HGB-Grundsätzen sind die Erlöse erst mit der finalen Abnahme gelieferter Anlagen zu realisieren. Die Projekte für eine neue Fabrik für Dünnschichtsolarzellen in China würden aber größtenteils voraussichtlich erst zu Beginn des nächsten Turnus abgenommen. Der Konzern erstellt seine Abschlüsse nach International Financial Reporting Standards. Laut IFRS werden Umsatz- und Gewinnanteile über den Verlauf der Erstellung bis zur finalen Abnahme ausgewiesen. Der Vorstand muss zur ao. Hauptversammlung einladen.CEO Stefan Rinck betont, der “wirtschaftliche Erfolg unserer Projekte besteht natürlich unverändert”. Er erwartet einen längeren Investitionszyklus für hochwertige Solardünnschichtmodule und sei “sehr optimistisch” für das Solargeschäft. Diese Zuversicht kaufen Anleger: Die Aktie legte um 3,9 % zu, die Marktkapitalisierung des einstigen Highflyers stieg auf 64 Mill. Euro.Investoren mussten schon zahlreiche Rückschläge hinnehmen. Die Aktionäre verloren im Zuge der Bilanzsanierung nahezu ihren ganzen Einsatz, während die Anleihegläubiger in neue Bonds tauschen und ebenfalls einen Großteil ihrer Forderungen abschreiben mussten. Zudem wurde zum wiederholten Male die Jahresprognose zurückgenommen. Wohl und Wehe des Maschinenbauers hängt von nur wenigen Orders ab. Die Prognose eines 2017 verdoppelten Umsatzes und eines Ebit in niedriger einstelliger Millionenhöhe beruhte den Angaben zufolge auf der Annahme, dass die im Auftragsbestand befindlichen kontrahierten Lieferverträge innerhalb des Geschäftsjahres zum überwiegenden Teil abgearbeitet werden können. Bedingung dafür sei, dass die vereinbarten Anzahlungen rechtzeitig eingingen, hieß es im August.