WERTBERICHTIGT

Balsam für Aktionäre

Börsen-Zeitung, 9.4.2020 Gea macht den Anfang und nutzt die im Zuge der Coronakrise neu geschaffene Möglichkeit, den Aktionären ohne Satzungsbestimmung einen Teil der Dividende als Abschlag auszuzahlen. Die Möglichkeit, die Investoren schon vor der...

Balsam für Aktionäre

Gea macht den Anfang und nutzt die im Zuge der Coronakrise neu geschaffene Möglichkeit, den Aktionären ohne Satzungsbestimmung einen Teil der Dividende als Abschlag auszuzahlen. Die Möglichkeit, die Investoren schon vor der Hauptversammlung zu füttern, ist seit Jahrzehnten im Aktiengesetz verankert, doch die Unternehmen mussten sich dafür von ihren Anteilseignern einen entsprechenden Passus in der Satzung genehmigen lassen. Das haben nur wenige Gesellschaften veranlasst, denn mit immer früherem Beginn der Hauptversammlungssaison wurde keine Notwendigkeit für einen Abschlag gesehen. In der aktuellen Situation, in der Liquiditätssicherung Vorrang hat, gibt es den Konzernen allerdings Manövriermöglichkeiten. Doch die meisten dürften auf der sicheren Seite bleiben und abwarten, wenn sie nicht die Ausschüttung angesichts austrocknenden Cash-flows gleich ganz streichen. Gea ist mit einem Konzernverlust im Jahr 2019 nicht der Konzern, den man als Pionier erwartet hätte. Doch offensichtlich ist der Maschinenbauer unter hohem Druck, Aktionäre bei Laune zu halten. swa