Baywa verklagt Kartellamt

Börsen-Zeitung, 6.3.2020 sck München - Ein Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts gegen die Baywa hat ein juristisches Nachspiel. Der Agrarhandelskonzern verklagte die Wettbewerbshüter auf 73 Mill. Euro Schadenersatz. Diese Summe setzt sich nach...

Baywa verklagt Kartellamt

sck München – Ein Bußgeldverfahren des Bundeskartellamts gegen die Baywa hat ein juristisches Nachspiel. Der Agrarhandelskonzern verklagte die Wettbewerbshüter auf 73 Mill. Euro Schadenersatz. Diese Summe setzt sich nach Unternehmensangaben aus dem gezahlten Bußgeld (68,6 Mill. Euro) und den Anwaltskosten zusammen. Der Konzern wirft der Behörde vor, den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletzt zu haben. So hätten die Kartellwächter es zu Beginn ihrer Ermittlungen Wettbewerbern ermöglicht, im Rahmen einer Kronzeugenregelung bußgeldfrei davonzukommen. Die Baywa habe diese Chance nicht erhalten. Ein selektiver Hinweis des Kartellamts sei ein gravierender Rechtsverstoß. Zum Jahreswechsel beendete die Behörde nach fünf Jahren das Verfahren mit der Geldstrafe (vgl. BZ vom 8. Januar). Es ging um illegale Preisabsprachen bei Pflanzenschutzmitteln.