Der EU-Gerichtshof taucht immer öfter in Marktberichten auf

Luxemburg redet mit, egal ob es um Staatsanleihekäufe, Bankenaufsicht, Fusionsverbote oder Kartellbußen geht

Der EU-Gerichtshof taucht immer öfter in Marktberichten auf

Von Detlef Fechtner, FrankfurtWenn es um die öffentliche Wahrnehmung der europäischen Institutionen geht, dann steht der Gerichtshof der Europäischen Union – kurz: der EuGH – zwar nach wie vor noch im Schatten von EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat. Zweifelsohne sind die Gesichter von EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker oder von EU-Ratspräsident Donald Tusk dem deutschen Fernsehzuschauer vertrauter als das Konterfei von Koen Lenaerts, des Belgiers an der Spitze des EU-Gerichtshofs. Und doch schafft es der EuGH immer häufiger in die Abendnachrichten. Brisante KontroversenDas liegt unter anderem daran, dass die Frage der Anerkennung von Entscheidungen des EU-Gerichtshofs eine wichtige Rolle in den Beziehungen zwischen der EU und anderen Ländern spielt – und zwar solchen, die wie die Schweiz schon Drittland sind, oder solchen, die es wie Großbritannien demnächst werden wollen. Das hat sicherlich aber auch damit zu tun, dass es innerhalb der auf 28 Staaten erweiterten EU jede Menge brisante Kontroversen gibt, in denen die Fronten so verhärtet sind, dass eine politische Lösung kaum möglich scheint – und die deshalb vor Gericht landen.Prominentestes Beispiel im abgelaufenen Jahr war die Verteilung von Flüchtlingen auf die EU-Staaten. Eines der am stärksten beachteten Verfahren des EU-Gerichtshofs 2017 endete mit einer klaren Niederlage für die Slowakei und Ungarn: Der EuGH wies im September die Klagen der beiden mitteleuropäischen Länder gegen die Umsiedlung von Flüchtlingen “in vollem Umfang” ab.In zunehmendem Maße spielen Urteile und Vorabentscheidungen des EuGH aber auch eine Rolle in den Marktberichten von Finanzzeitungen. Denn die Luxemburger Richter werden mit fast allem befasst, was die Kurse an den Kapitalmärkten bewegt – von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) über Fusionen und Übernahmen bis hin zu milliardenschweren Kartellgeldbußen oder angeordneten Steuernachzahlungen. Mit allen diesen Themen hat sich der Gerichtshof in den zurückliegenden zwölf Monaten befasst – und mit den meisten davon wird sich der EuGH auch 2018 beschäftigen. Anfrage aus KarlsruheMit Spannung erwartet wird etwa, wie der EU-Gerichtshof auf die Anfrage aus Karlsruhe in Sachen Anleihekäufe der EZB antwortet. Die EU-Richter hatten ja bereits einmal mit einem EZB-Kaufprogramm zu tun: Im Jahr 2015 urteilten sie, dass die Zentralbank ihre währungspolitischen Befugnisse mit dem – letztlich nie zum Einsatz gekommenen – OMT-Anleihekaufprogramm nicht überschreite. Im August 2017 legte das Bundesverfassungsgericht nun die Frage vor, ob die tatsächlichen, mittlerweile billionenschweren Anleihekäufe im Zuge der ultralockeren Geldpolitik (Quantitative Easing) mit dem Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung vereinbar seien. Die Luxemburger Richter werden dazu sicherlich in den nächsten Monaten Stellung nehmen, denn sie behandeln die Angelegenheit zwar nicht als Eilsache, also mit verkürzten Fristen, aber mit Vorrang – also quasi so schnell wie irgend möglich.Ebenfalls erwartet wird 2018 eine Entscheidung des Gerichtshofs zur Bankenaufsicht der EZB. Die Förderbank Baden-Württembergs, die L-Bank, hatte sich erfolglos in erster Instanz in Luxemburg dagegen gewehrt, von der EZB beaufsichtigt zu werden. Die Klage wurde abgewiesen – ähnlich übrigens wie ein ähnlicher Vorstoß des französischen Crédit Mutuel Arkéa. Nachdem die L-Bank Rechtsmittel eingelegt hat, muss nun der EuGH das erste Urteil bestätigen – oder verwerfen.Doch nicht allein aus Sicht der Banken lohnt sich der Blick auf die Entscheidungen des EuGH immer häufiger – auch Unternehmen und Investoren dürften sich in zunehmendem Maße für die Urteile interessieren. So fand im zu Ende gehenden Jahr zum Beispiel eine Klage in Zusammenhang mit der Besetzung des Tui-Aufsichtsrats große Aufmerksamkeit – stand doch dabei letztlich die deutsche Mitbestimmung auf dem richterlichen Prüfstand. Der Gerichtshof gelangte dabei zur Einschätzung, dass keine Diskriminierung stattfinde und auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht in Frage gestellt werde, wenn die Arbeitnehmervertreter in den Gremien nur von in Deutschland tätigen Mitarbeitern gewählt werden. Die Klage eines Kleinaktionärs von Tui wurde entsprechend zurückgewiesen.Nicht minder spannend aus Sicht der deutschen Wirtschaft waren im nun zu Ende gehenden Jahr die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs über die Russland-Sanktionen, über Freihandel, über den Online-Vertrieb von Luxusgüterartikeln oder über Uber. Aber der Reihe nach: Im Frühjahr billigte Europas oberstes Gericht die vom Europäischen Rat verhängten Sanktionen gegen Russland wegen der Lage in der Ukraine. Diese Klarstellung dürfte Rechtsunsicherheiten der Firmen beseitigt haben, für die diese Strafmaßnahmen eine Rolle spielen.Im Frühsommer stellten die Richter fest, dass der Abschluss von Freihandelsverträgen der EU nicht allein in der Zuständigkeit der europäischen Institutionen liegt. Diese Entscheidung hat zum Beispiel Auswirkungen auf das Abkommen, das die EU mit Singapur abgeschlossen hat.Aufatmen konnten im Dezember die Produzenten von Luxusgütern. Im Streit über den Verkauf von hochwertigen Markenprodukten im Internet stärkte der Gerichtshof ihre Position. Denn die Hersteller müssen nach Ansicht der Juristen eine Chance haben, das besondere Image ihrer Luxusmarken schützen zu können. Das beinhalte das Recht, den Online-Handel über Auktionsplattformen von Dritten auszuschließen.Erst vor wenigen Tagen beschied der EuGH schließlich dem bisher rasant wachsenden Unternehmen Uber, dass die Firma als Verkehrsdienstleister einer strengeren Regulierung als andere Online-Dienste unterliege. Die faktische Gleichstellung mit Taxibetrieben durch das Gericht dürfte dafür sorgen, dass Uber in Europa ihr ursprüngliches Geschäftsmodell wohl aufgeben muss. Zankapfel WettbewerbsrechtMit Argusaugen verfolgen Unternehmen sicherlich auch die vielen wettbewerbsrechtlichen Entscheide in Luxemburg – wenn in Brüssel festgelegte Geldbußen reduziert oder – auch das gibt es – nachträglich erhöht werden. Oder wenn der EuGH ein Fusionsverbot der EU-Wettbewerbshüter Jahre später für nichtig erklärt – so, wie er es 2017 im Fall der vier Jahre zuvor verbotenen Übernahme des niederländischen Logistikers TNT Express durch die amerikanische UPS getan hat. Das ist eine der wenigen Rechtssachen, die in Luxemburg damit als – zumindest für den EuGH – “erledigt” gelten. Einige andere Altfälle wird das Gericht mit ins neue Jahr nehmen – und vieles Neue wird hinzukommen, so dass der EuGH auch 2018 wieder für Schlagzeilen sorgen wird.