Eilantrag gegen Mietdeckel erfolglos
Eilantrag gegen Mietdeckel erfolglos
hek Frankfurt – Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Mietendeckel in Berlin abgelehnt. Die Vermieter wollten erreichen, dass Verletzungen von Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlichen Höchstmiete nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Nachteile aus der vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften seien zwar von besonderem Gewicht, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig erweisen, hieß es in dem Beschluss. “Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde.” Nach Einschätzung der Richter ist die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen zu Mietobergrenzen besaß, müsse als offen bezeichnet werden.