Hauptversammlung

Elliott will Deutsche-Wohnen-Kredit an Vonovia prüfen lassen

Der Hedgefonds Elliott stößt sich an einem Kredit von Deutsche Wohnen an den neuen Großaktionär Vonovia. Der aktivistische Investor ist nach eigenen Angaben zweitgrößter Anteilseigner von Deutsche Wohnen.

Elliott will Deutsche-Wohnen-Kredit an Vonovia prüfen lassen

Elliott setzt Deutsche Wohnen mit Antrag auf Sonderprüfung zu

Hedgefonds verlangt Untersuchung eines Kredits an Vonovia

hek Frankfurt

Der amerikanische Hedgefonds Elliott fordert eine Sonderprüfung beim Immobilienkonzern Deutsche Wohnen. Es geht um einen unbesicherten Darlehensvertrag über bis zu 2 Mrd. Euro mit der neuen Muttergesellschaft Vonovia. Die zu Elliott gehörende Cornwall aus Luxemburg äußert in einem Ergänzungsantrag zur Hauptversammlung am 15. Juni den Verdacht auf eine unzulässige Finanzierungshilfe für Vonovia. Der Sonderprüfer solle untersuchen, ob das Darlehen auch dem Erwerb von Deutsche-Wohnen-Aktien gedient habe.

Für den Kredit wurde eine Verzinsung von 0,6 Prozentpunkten über Ein-Monats-Euribor vereinbart. Der Antragssteller verweist auf den Finanzierungsbedarf von Vonovia aufgrund der Akquisition und auf den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Vollzug der Übernahme am 2. November 2021 und der Darlehnsgewährung am 4. Januar 2022. Der Aufsichtsrat von Deutsche Wohnen sieht keinen Anlass für eine Sonderprüfung und empfiehlt, den Antrag anzulehnen.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse bei Deutsche Wohnen – Vonovia hält fast 87% der Stimmen – ist unrealistisch, dass der Antrag durchgeht. Allerdings können dann Aktionäre, die mindestens 1% des Kapitals halten, die gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers beantragen. Laut einem Elliott-Sprechers ist der Hedgefonds zweitgrößter Anteilseigner von Deutsche Wohnen, liegt aber unter den Meldeschwellen von 3% bzw. 5%.

Die Elliott-Gesellschaft Cornwall schlägt vor, Jochen Jahn von der Kanzlei Krammer Jahn in Bayreuth zum Sonderprüfer zu bestellen.

Der Aufsichtsrat von Deutsche Wohnen versichert in seiner Stellungnahme, dass der Darlehensvertrag im Interesse des Unternehmens gelegen habe. Er sei keine unzulässige Finanzierungshilfe gewesen. Der Kredit sei auf Basis einer “pflichtgemäßen unternehmerischen Entscheidung” über die bestmögliche Verwendung der Liquidität und unter Berücksichtigung alternativer Verwendungsmöglichkeiten gewährt worden. Die Konditionen seien aus Sicht von Deutsche Wohnen “vorteilhaft und marktüblich”. Es bestünden keinerlei Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten oder Gesetzesvorstöße von Vorstand oder Aufsichtsrat.