EU baut erstmals Bürokratie zurück
EU baut erstmals Bürokratie zurück
EU baut erstmals Bürokratie zurück
Einigung über „Omnibus I“ – Lob von Unternehmen – Vorbehalte der Banken
fed Frankfurt
Unterhändler der europäischen Gesetzgeber haben sich nach relativ zügigen Schlussverhandlungen auf Vereinfachungen an nachhaltigen Berichtsanforderungen und Sorgfaltspflichten für Lieferketten verständigt. Das Gesetzespaket mit dem Namen „Omnibus I“ stellt insofern eine Premiere dar, als dass Rat und EU-Parlament erstmals systematisch bürokratische Anforderungen zurückbauen. Nach Brüsseler Schätzungen werden in der EU tätige Unternehmen durch die Änderungen jährlich in Summe um 4,5 Mrd. Euro entlastet. Die formelle Bestätigung der Einigung soll bereits nächste Woche über die Bühne gehen.
Das Gesetzespaket umfasst umfangreiche Ausnahmen von Berichts- und Sorgfaltspflichten. Durch die Heraufsetzung von Schwellen werden ungefähr vier von fünf Unternehmen aus den Anwendungsbereichen der EU-Gesetze CSRD und CSDDD herausgenommen. Für die Due-Diligence-Vorgaben soll ein risikoorientierter Ansatz gelten. Das heißt: Unternehmen müssen nicht mehr alle Zulieferer unter die Lupe nehmen, sondern sich nur um die Teile ihrer Lieferkette kümmern, bei denen ein Risiko von Umweltschäden oder Verstößen gegen Sozialstandards besteht. Auch das sensible Thema der Haftung bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten ist Teil des Omnibus-Pakets. Auf die Harmonisierung der Haftungsvorgaben soll verzichtet werden, gelten sollen die nationalen Regeln. Zudem wurde die Höhe von Sanktionen auf 3% des weltweiten Umsatzes beschränkt. Außerdem wird die Pflicht zur Erstellung von Transitionsplänen gekippt.
Beifall von Industrie und Handwerk
Die Einigung trifft auf Beifall von Industrie und Handwerk. So lobt der Verband der Chemischen Industrie, dass ein risikobasierter Ansatz verankert werde. „Unternehmen müssen sich dabei auf Länder fokussieren können, in denen tatsächliche Risiken bestehen.“ Staaten mit hohem Rechtsschutzniveau – wie die EU-Staaten – sollten als risikoarm gelten.
Banken und Sparkassen reagieren verhalten
Das Urteil der deutschen Sparkassen und Banken fällt hingegen durchwachsener aus. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt zwar, dass kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen von der Berichtspflicht nach CSRD befreit werden sollen. Unternehmen legten ihre Nachhaltigkeitsstrategie auf Konzernebene fest, daher reiche ein Bericht der Konzernmutter aus. Zugleich weist die DK darauf hin, dass verlässliche Daten unverzichtbar seien. Kritisch beäugt die Koalition der Bankenverbände zudem die Streichung der Transitionspläne unter der CSDDD. Denn sie ermöglichten es Banken, Anstrengungen und Maßnahmen eines Unternehmens auf dem Weg zu nachhaltigen Geschäftspraktiken zu bewerten.
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