Freiwillige Einigung
Freiwillige Einigung
ab – Die im Nachgang zur Hauptversammlung 2019 angedrohte Sonderprüfung, die der Governance-Experte Christian Strenger auf den Weg bringen wollte, ist vom Tisch. Bayer und Strenger einigten sich auf eine freiwillige Sonderprüfung der Due-Diligence-Prozesse, wie Bayer mitteilte. Demnach ist Hans-Joachim Böcking, Professor an der Universität Frankfurt, damit beauftragt, die bei Bayer bestehenden Due-Diligence-Prozesse “im Kontext künftiger wesentlicher M&A-Transaktionen” zu prüfen. Böckings Bericht soll bis Ende März veröffentlicht werden.Zudem sollen die zur vorigen HV erstellten Rechtsgutachten, die bescheinigten, dass der Vorstand seinen aktienrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto vollumfänglich nachgekommen sei, ausführlicher dargelegt werden. On Top wurden gutachterliche Stellungnahmen zu möglichen Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Glyphosat, die der Vorstand vor der Übernahme von Monsanto eingeholt hatte, von einer weiteren US-Kanzlei geprüft.Wenngleich Strenger die Einigung ganz klar als Kompromiss wertet, setzt er darauf, dass das Unternehmen letztlich die Notwendigkeit erkennt, den Aktionären bei Großakquisitionen künftig ein Mitspracherecht einzuräumen.