Kartellamt nimmt RWE ins Visier

Energiekonzern könnte durch den Eon/Innogy-Deal zum marktbeherrschenden Stromerzeuger werden

Kartellamt nimmt RWE ins Visier

cru Königswinter – Das Bundeskartellamt will bei der geplanten Milliardenübernahme des Energiekonzerns Innogy durch den Konkurrenten Eon und der anschließenden Aufteilung der RWE-Tochter zwischen Eon und RWE vor allem die künftige Marktmacht von RWE in der Stromerzeugung unter die Lupe nehmen. “Ich glaube, die wettbewerblichen Auswirkungen im Bereich EEG, Netze und Vertrieb sind überschaubar”, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag auf einer Konferenz in Königswinter.Eon steigt durch die Übernahme der Netze und des Vertriebs von Innogy zum größten Netzbetreiber in Europa und zu einem der größten Versorger mit einem Marktanteil von 25 % in Deutschland auf. Diese beiden Bereiche sind jedoch kartellrechtlich unproblematisch. Die Netze werden als Monopol ohnehin von der Bundesnetzagentur reguliert, und im Vertrieb gibt es genügend andere Anbieter, die für Konkurrenz sorgen.Der einzig kartellrechtlich interessante Markt sei der der konventionellen Stromerzeugung, sagte Mundt. RWE sei der mit Abstand führende Spieler auf dem deutschen Erstabsatzmarkt für Strom. Der Marktanteil liege bei 33 %. Durch die Transaktion mit Eon könnte er weiter steigen. Atomkraft als KnackpunktFür die Netze und den Vertrieb von Innogy bezahlt Eon mit der eigenen Ökostromerzeugung, die samt der Innogy-Ökostromsparte und zusammen mit zwei Atomkraftwerksminderheitsbeteiligungen der Eon-Tochter Preussen Elektra und einigen Gasspeichern an RWE übertragen wird. Dieses Asset-Paket umfasst inklusive des österreichischen Wasserkraftwerksbetreibers Kelag, der ebenfalls zu RWE wechselt, rund 13,7 Mrd. Euro – davon entfallen rund 10 Mrd. Euro auf die beiden Ökostromsparten. Probleme könnte es vor allem an einer Stelle geben: RWE erhält die Minderheitsbeteiligungen von Eon an den Kernkraftwerken Grundremmingen (25 %) und Emsland (12,5 %).”Ich sage nicht, dass das alles problematisch ist. Ich sage auch nicht, dass das einfach ist. Man wird es sich zu gegebener Zeit vielleicht einfach ansehen müssen”, kündigte Kartellamtspräsident Mundt an.Eon und RWE haben den Deal bisher weder bei den Kartellwächtern der EU in Brüssel angemeldet, noch hat Eon das öffentliche Übernahmeangebot an die Minderheitsaktionäre von Innogy, denen neben dem Großaktionär RWE mit 77 % der Aktien die übrigen 23 % der Anteile gehören, bei der Finanzaufsicht BaFin zur Prüfung eingereicht.Das Kartellamt ist laut Präsident Mundt von den Konzernen über die Pläne unterrichtet worden. Das Verfahren sei bislang aber noch nicht angemeldet worden. Von der Höhe der Umsätze sei sicher die EU-Kommission zuständig. “Aber die Transaktion ist sehr komplex.” Teilbereiche könne sich daher auch das Bundeskartellamt anschauen. Netze zu klein geplantUnterdessen wies Bundesnetzagenturchef Jochen Homann darauf hin, dass das Ziel der Bundesregierung, bis 2030 rund 65 % der Stromerzeugung aus Erneuerbaren zu decken, einen zusätzlichen Netzausbau erfordere. Bisher sei das bis dahin gebaute Netz nur für rund 50 % Erneuerbare ausgelegt. Das 65-%-Ziel erfordere somit eigentlich auch neue Netzentwicklungspläne der Übertragungsnetzbetreiber.