Kartellamt prüft Beschwerde von Condor gegen Lufthansa

Scharfe Kritik an Kündigung von Zubringervertrag

Kartellamt prüft Beschwerde von Condor gegen Lufthansa

hei Frankfurt – Condor zieht im Streit mit der Deutschen Lufthansa um einen langjährigen Vertrag über Zubringerdienste das Bundeskartellamt hinzu. Die Behörde bestätigt auf Anfrage der Börsen-Zeitung den Eingang einer Beschwerde des Ferienfliegers, der der Lufthansa Missbrauch ihrer Marktmacht vorwirft.Das Kartellrecht erkennt grundsätzlich bei bestehender wirtschaftlicher Abhängigkeit in Lieferantenbeziehungen von einem marktmächtigen Unternehmen an, dass daraus Pflichten resultieren können. Ob das für die Situation von Lufthansa und Condor zutrifft, bleibt abzuwarten. Bei der Beschwerde geht es im Kern darum, dass Lufthansa den langjährigen Pauschalvertrag über Zubringerflüge zu den Condor-Fernreisen im vergangenen November gekündigt hat. Umsteigeverbindungen mit einem Wechsel der Fluggesellschaft werden dadurch schwieriger buchbar und zudem für Passagiere und Veranstalter risikoreicher, etwa bei Verspätungen. Der Lufthansa-Konzern will erklärtermaßen selbst stärker in das Geschäft mit touristischen Langstreckenflügen einsteigen.Die mit einem KfW-Kredit gerettete Condor wirft der ebenfalls staatlich gestützten Lufthansa einen Missbrauch ihrer starken Marktstellung in Deutschland und Mitteleuropa vor. “Dieser Schritt ist erforderlich geworden, da Lufthansa eine breit angelegte Missbrauchsstrategie fortgesetzt hat, indem sie ihre Monopolstellung im innerdeutschen Verkehr sowie ihre marktbeherrschende Stellung im europäischen Verkehr ausnutzt”, erklärte eine Condor-Sprecherin. Lufthansa hatte nach der Pleite von Thomas Cook 2018 versucht, den Ferienflieger zu kaufen. Thomas Cook hatte den gebotenen Kaufpreis als zu niedrig abgelehnt.