Klare Gewaltenteilung
Klare Gewaltenteilung
BASF lässt sich in die aktienrechtlich geregelte Gewaltenteilung nicht reinreden. Den Dividendenvorschlag legen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die endgültige Entscheidung bleibt der Hauptversammlung vorbehalten. Daran soll in Zeiten von Corona nicht gerüttelt werden, auch wenn mancher Politiker fordert, die Aktionäre sollen nicht nur leer ausgehen, wenn Staatskredite in Anspruch genommen werden, sondern auch im Fall von Kurzarbeitergeld. BASF-Chef Martin Brudermüller betrachtet das Kurzarbeitergeld schlichtweg als Instrument der Arbeitslosenversicherung, und somit nicht als Staatshilfe. Der Konzern hält also trotz absehbarer Ertragserosion mit klarer Aussage weiterhin am Credo fest, die Dividende jedes Jahr zu erhöhen. Noch ist dabei schwer vorherzusehen, ob der Cash-flow des Chemiekonzerns im laufenden Turnus ausreichen wird, um die Ausschüttung von immerhin 3 Mrd. Euro abzudecken. Bei Finanzierungskosten von weniger als 1% sollte auch das zu verschmerzen sein. Im kommenden Jahr dürfte die Argumentation nicht mehr so leicht fallen.swa