Lügendetektor statt Defeat Device für Volkswagen
Lügendetektor statt Defeat Device für Volkswagen
Volkswagen hatte nicht nur ein “Defeat Device” in die Steuerung seiner Dieselmotoren eingebaut, wie man heute weiß, sondern hat eine solche Abschalteinrichtung ganz offenkundig auch immer noch in den Transparenzbemühungen zur Aufklärung der Manipulationen installiert. Sei es in der Frage, ab wann der VW-Vorstand von den erhöhten tatsächlichen Abgaswerten gewusst hat, sei es in der Frage, ab wann der Vorstand das geschäftliche Risiko und die drohenden Milliardenlasten erkennen musste – ehe auch nur irgendeine Erkenntnis mit der Folge möglicher Haftungsrisiken entstehen konnte, schaltete das VW-System ab. Dieses System war nicht eine Software der Motorenentwickler, sondern die Volkswagen-DNA des Wegschauens, Verschleierns und Totschweigens. Welch Überraschung!Entsprechend war es für die VW-Vorstände und die Wolfsburger Rechtsabteilung ein “veritables Schockerlebnis”, wie VW jetzt in der Klageerwiderung zum Kapitalanlegermusterverfahren vor dem OLG Braunschweig schreibt, dass die US-Umweltbehörde EPA nach langem Taktieren und Hinhalten seitens VW im September 2015 die Geduld verlor, die bis dahin vertraulichen Verhandlungen über die Abgasmanipulation öffentlich machte und maximale Bußgelder androhte.Nur vor diesem Hintergrund ist nachzuvollziehen, weshalb der damalige Finanzvorstand und heutige Aufsichtsratsvorsitzende Hans Dieter Pötsch noch Mitte September 2015 das finanzielle Risiko der Dieselmanipulation auf lediglich 150 Mill. Euro veranschlagte und auf die rechtzeitige Information der Kapitalmärkte durch eine Ad-hoc-Mitteilung verzichtete. Schuld an der Nichtinformation des Kapitalmarktes wäre nach dieser Lesart also nicht die Schlafmützigkeit oder Borniertheit des damaligen VW-Vorstands, sondern die Informationspolitik der US-Umweltbehörde. Angesichts eines solchen Verständnisses von Produkthaftung und gesellschaftlicher Verantwortung im damaligen wie auch heutigen VW-Vorstand trägt die Schuld an den nun drohenden Fahrverboten für Diesel-Pkw wohl nicht der zu hohe Stickoxidausstoß, sondern Politik und Behörden, die sich nicht mehr auf Herstellerangaben verlassen, sondern selbst Abgasmessungen vornehmen. Würden die Behörden nicht so hohe Abgaswerte ermitteln, könnte man in diesem Sinne weiter argumentieren, gäbe es auch keinen Anlass für Fahrverbote und für Wertminderungen von Diesel-Pkw. Die Welt könnte so schön und einfach und sauber sein, wenn man sie dem Managersprech aus Wolfsburg überließe! Zu Volkswagens Verdruss setzen inzwischen immer mehr Richter dicke Fragezeichen hinter die Wolfsburger Interpretation der “Dieselthematik” und das seltsame Rechtsverständnis des VW-Konzerns. So glaubte der VW-Vorstand in der Hauptversammlung des vorigen Jahres den Antrag auf Sonderprüfung abschmettern zu können, weil man selbst ja schon die Anwaltskanzlei Jones Day mit der Untersuchung der Vorgänge beauftragt habe. Während das Landgericht Hannover dieser kruden Argumentation noch folgte, stellte im November 2017 das OLG Celle klar, dass der von VW angeblich betriebene “ganz außerordentliche Aufwand” eine Sonderprüfung nicht überflüssig mache, zumal dieser Aufwand ein rein interner Vorgang bleibe und weder Art noch Umfang des Prüfungsauftrages an Jones Day bekannt seien. Auch sei, soweit bekannt, nicht vorgesehen, dass die VW-Hauptversammlung Zugang zu den Erkenntnissen der Jones-Day-Untersuchung erhalte. Im Gegenteil hatten VW und Jones Day ja die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft torpediert, als sie nach einer Durchsuchung der Geschäftsräume von Jones Day Verfassungsbeschwerde einlegten und damit vorerst verhinderten, dass die von der Staatsanwaltschaft bei Jones Day sichergestellten Unterlagen ausgewertet werden können. Mit anderen Worten: VW setzt alles daran, die Aufklärung und die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse zur Manipulationsgeschichte zu verhindern. Dass dies alles in einem Unternehmen geschieht, an dem der Staat über das Land Niedersachsen zu 20 % beteiligt ist, ist der Gipfel der Verlogenheit. Intransparenz mit MethodeZum Glück haben wenigstens die Richter des OLG Celle das Wolfsburger Versteckspiel durchschaut: Dass VW sich “zur Rechtfertigung ihrer andauernden Intransparenz auf mutmaßliche Folgen beruft, die im rechtswidrigen Verhalten ihrer eigenen Mitarbeiter gründen”, sei “nicht hinnehmbar”. Da bei VW wegen deren Hinweis auf die Vielzahl laufender Gerichtsverfahren “auch in den nächsten Jahren nicht mit der Herstellung von Transparenz gerechnet werden kann”, so die Richter, gaben sie dem Sonderprüfungsverlangen der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz recht. Nun wird der Sonderprüfer Baker Tilly Roelfs untersuchen, ob Vorstand und Aufsichtsrat von VW seit dem 1. Januar 2005 – und nicht erst im Jahr 2015 – ihre rechtlichen Pflichten verletzt haben und wann die Gremien erstmals Kenntnis von der “Abgasthematik” hatten oder hätten haben müssen und insbesondere, ob gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht zur Information des Kapitalmarktes verstoßen wurde. Dass es sich bei der Abgasmanipulation um ein kursbeeinflussendes Ereignis handelte, hat der Sturz der Vorzugsaktien um 40 % nach der Mitteilung zu den US-Untersuchungen bewiesen. Die Behauptung von VW in der Klageerwiderung, die Kursrelevanz habe gefehlt, ist geradezu lächerlich. Ach, könnte man bei VW den “Defeat Device” doch durch einen Lügendetektor für Vorstände ersetzen! Die von Musterklägerin Deka Investment und 1 600 weiteren Anlegern geltend gemachten Ansprüche summieren sich auf einen Streitwert von gut 9 Mrd. Euro. Das ist zwar eine stolze Summe, doch wichtiger ist etwas anderes. Es geht darum, dass die Verantwortlichen für ihr Versagen und ihr teils kriminelles Handeln zur Rechenschaft gezogen werden. Und wo möglich, auch finanziell.—– c.doering@boersen-zeitung.de—–Von Claus DöringDer VW-Vorstand stellt sich dumm: Er will die Kursrelevanz der US-Untersuchung zum Abgasbetrug des Konzerns nicht erkannt haben.