Dieselskandal

Rückschlag für VW

Im Dieselskandal haben Kläger voraussichtlich auch dann Chancen auf Schadenersatz von Volkswagen, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich. Nach...

Rückschlag für VW

dpa-afx Karlsruhe

Im Dieselskandal haben Kläger voraussichtlich auch dann Chancen auf Schadenersatz von Volkswagen, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich. Nach vorläufiger Einschätzung des Sechsten Zivilsenats ist – etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche – an die Stelle des Wagens der Verkaufspreis getreten. Der Anwalt von VW hingegen argumentierte, wenn der Kläger das Auto nicht mehr zurückgeben könne, falle der Schadenersatz geringer aus. Wann die Richter ein Urteil verkünden, wollten sie noch im Laufe des Dienstags entscheiden. In einem Fall hatte die Klägerin ihren VW mit dem Skandalmotor EA189 im laufenden Verfahren für rund 4500 Euro verkauft. Der Autobauer ist der Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist: Die Frau habe einen marktgerechten Preis erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte entschieden, dass der Frau Schadenersatz zustehe – es komme allein darauf an, ob das Auto beim Kauf mangelhaft gewesen sei. VW sind nach eigenen Angaben um die 1000 ähnliche Fälle bekannt. Bei dem Autobauer geht man davon aus, dass noch viele andere Kläger ihr Auto inzwischen verkauft haben.