Schlupfloch hilft gegen Schwellenwerte
Schlupfloch hilft gegen Schwellenwerte
dm Frankfurt – Die Finanzaufsicht BaFin überprüft den Beteiligungsaufbau des chinesischen Autokonzerns Geely: “Wie in anderen vergleichbaren Fällen sehen wir uns natürlich an, ob die Stimmrechtsveränderungen bei Daimler rechtzeitig gemeldet wurden”, sagte die BaFin am Montag. Am Freitag hatte die von Geely kontrollierte Beteiligungsgesellschaft Tenaclou3 Prospect Investment Limited 9,69 % an Daimler in einer Stimmrechtsmitteilung gemeldet. Dies sei über Käufe am Aktienmarkt geschehen, hatte die Nachrichtenagentur Bloomberg gemeldet. Hier wird es interessant: Laut Reuters beträgt das Umsatzvolumen in den Daimler-Aktien seit Anfang 2018 im Mittel täglich um 32 Millionen Titel, davon drei Viertel auf Bats Chi-X (CBOE Europe). So stellt sich die Frage, wie Tenaclou3 den gemeldeten Anteil von 103,6 Millionen Titeln in so kurzer Zeit aufbauen konnte, damit die Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen beim Überschreiten der Schwellen von 3 % oder 5 % ausbleiben konnte. Es hätte wohl drei Tage oder mehr gebraucht, um das rund 7,3 Mrd. Euro schwere Paket über den Markt aufzubauen. Auch Zahlen zur Aktienleihe führen nicht weiter. Laut Angaben des Datendienstleisters Markit hat die Anzahl ausgeliehener Titel in Daimler seit Anfang Januar von 0,42 % bis zum 20. Februar auf das Höchst von 1,41 % der Marktkapitalisierung zugelegt. Dies ist ein hoher, aber kein extremer Wert, weit entfernt von den 9,69 %. So wird gerätselt und kolportiert, Geely habe doch helfende Hände im Hintergrund gehabt. Laut Wertpapierhandelsgesetz soll eigentlich dem “Anschleichen” von Investoren über den Weg von Vereinbarungen mit Banken ein Riegel geschoben sein. So müssen auch Beteiligungen über Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Zinsausgleichsvereinbarungen und Differenzgeschäfte bei Über- oder Unterschreiten von Schwellenwerten gemeldet werden, wenn sie dem Inhaber “bei Fälligkeit ein unbedingtes Recht” oder “ein Ermessen in Bezug auf sein Recht auf Erwerb” verleihen. Es wäre aber möglich, dass Anteile ohne die Meldung niedrigerer Schwellenwerte erreicht werden können. Ein Schlupfloch könnte der Handelsbestand von Banken bieten, sagen Experten: Etwa, wenn die Institute nur unverbindlich bei bestehenden Anteilseignern deren Verkaufsabsichten abgefragt hätten. Sie könnten dann Titel für ihren Handelsbestand kaufen, um diese dann an den Investor zu übertragen. Bleiben die Banken dabei unter 5 %, werden sie wegen einer Sonderregelung für den Handelsbestand nicht meldepflichtig. Allerdings darf dann kein verbindlicher Auftrag für einen Aktienkauf von einem interessierten Käufer vorliegen, sonst wäre eine Meldung fällig.