Verteidigungsministerium bootet Kartellamt aus
Verteidigungsministerium bootet Kartellamt aus
Von Christoph Ruhkamp, DüsseldorfDas Verteidigungsministerium strebt eine schnelle, aber kartellrechtlich bedenkliche Lösung im Konflikt um den Bau von fünf Korvetten an, der sich zu verzögern droht. Das Bundeskartellamt hatte die direkte Vergabe des 1,5 Mrd. Euro schweren Auftrags an das Konsortium der Werften Lürssen in Bremen und Thyssenkrupp Marine Systems in Kiel – als Nachbestellung ohne öffentliche Ausschreibung – untersagt. Die Wettbewerbsbehörde gab damit der Beschwerde recht, die der Kieler Rivale German Naval Yards eingereicht hatte (BZ vom 18. Mai).Nun könnte die Lösung darin bestehen, dass sich auch noch German Naval Yards, hinter der die frankolibanesische Safa-Familie steht, als drittes Unternehmen an dem Konsortium beteiligt. Das verlautet aus Kreisen des Bundesverteidigungsministeriums. Auch bei German Naval Yards wird dies als gute Lösung beschrieben, die auch schon früher erwogen worden sei. Eher zurückhaltend äußert man sich im Hintergrund bei Thyssenkrupp.Ein Dreierbündnis der Kriegsschiffhersteller, das eine langwierige, aber wegen des Preiswettbewerbs kostensparende Ausschreibung vermiede, würde das Kartellamt umgehen. Denn im Vergaberecht wird die Behörde nur auf Beschwerde hin tätig. Wenn aber alle drei relevanten Wettbewerber im Konsortium versammelt wären, würde voraussichtlich niemand Beschwerde darüber führen, dass es keine öffentliche Ausschreibung gibt. Kartellrechtlich wäre das jedoch bedenklich, weil ohne Ausschreibung auch kein Preiswettbewerb stattfände. Gewerkschaft ist dafürDie IG Metall befürwortet das Dreierbündnis zur Umgehung des Kartellamts. “Die Marine braucht die Schiffe, die Werften können sie bauen, da muss man doch eine Lösung finden”, sagte Meinhard Geiken, Gewerkschafts-Bezirksleiter der IG Metall Küste. Sollte in diesem Jahr der Auftrag nicht mehr erteilt werden, so drohten bei den beteiligten Werften Probleme mit der Beschäftigung. “Die Auslastung in den anderen Bereichen Jachten und Reparatur ist auch nicht so, wie wir uns das wünschen”, sagte Geiken.Die Lösung mit dem Dreierbündnis düpiert Kartellamtspräsident Andreas Mundt, der die vorherige Auftragsvergabe ohne Ausschreibung kritisierte: “Auch für Militärausrüstung gilt der Grundsatz, dass diese im Wettbewerb zu beschaffen ist. Ausnahmen sind nur unter besonders engen Voraussetzungen möglich, die im vorliegenden Fall nicht hinreichend belegt werden konnten”, sagte Mundt, dessen Behörde nun nicht mehr gefragt wird.Über eine mögliche Beschwerde des Ministeriums gegen den noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Kartellamtes müsste das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Ob Beschwerde eingereicht wird, prüft das Ministerium nach eigenen Angaben noch. Würde der Gerichtsweg gewählt, würde dies jedoch länger dauern. Die jetzige Bundesregierung könnte sich auch nicht mehr mit den neu geschaffenen Arbeitsplätzen im Raum Kiel schmücken.German Naval Yards, die mit 1 000 Beschäftigten rund 250 Mill. Euro umsetzt, hatte bei der Vergabekammer gerügt, dass das Bundesamt für Ausrüstung der Bundeswehr (BAAINBw) den Auftrag vergeben wollte, ohne dass andere Unternehmen beteiligt wurden. Das BAAINBw trug vor, diese Vorgehensweise sei notwendig gewesen, da nur das Konsortium aus Thyssenkrupp und Lürssen, das dasselbe Schiffsmodell in der Vergangenheit an die Bundeswehr geliefert hatte, aufgrund seiner besonderen Vorkenntnisse und Erfahrungen in der Lage sei, die Schiffe innerhalb eines einzuhaltenden Zeitrahmens nachzubauen. Dringende BündnispflichtenDieser Zeitrahmen ergab sich aus internationalen Bündnisverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Im Laufe des Verfahrens konnte jedoch aus Sicht der Vergabekammer kein hinreichender Nachweis dafür erbracht werden, dass nur der bisherige Auftragnehmer den Nachbau innerhalb der einzuhaltenden Zeit leisten kann.