Windstromsubventionen sinken unter 4 Cent
Windstromsubventionen sinken unter 4 Cent
cru Düsseldorf – Durch das neue Auktionsverfahren der Bundesnetzagentur, in dem die Behörde demjenigen Windparkbetreiber den Zuschlag erteilt, der die geringsten Subventionen fordert, sinken die Einspeisevergütungen rasant. Auch in der dritten Ausschreibung für Wind an Land sind die Zuschlagswerte deutlich geschrumpft gegenüber der Vorrunde – nämlich um 10 %. Die Zuschläge für 61 Gebote, die zum Zuge gekommen sind, liegen im Durchschnitt bei etwa 3,8 Cent je Kilowattstunde, mengengewichtet bei 4 Cent.Noch bei der ersten Runde im Mai lag der Wert bei 5,7 Cent und sank in der zweiten Runde im August auf 4,3 Cent. Das addierte Investitionsvolumen für die geplanten Windparks aller drei Runden dürfte bei etwa 2 Mrd. Euro liegen. Die aktuelle Ausschreibung war deutlich überzeichnet. Bei einem Ausschreibungsvolumen von 1 000 Megawatt wurden 210 Gebote mit einem Volumen von 2 590 Megawatt abgegeben.”Das Ergebnis bestätigt Erfahrungen aus den vorangegangenen Ausschreibungen: Es wurden mit 99 % fast ausschließlich Gebote von Bürgerenergiegesellschaften bezuschlagt”, sagt Netzagenturchef Jochen Homann. Das Problem: Hinter den Bürgerenergiegesellschaften stecken oft Unternehmen. Bei der Runde im Mai gingen 13 Zuschläge an vermeintliche “Bürgerwindparks”, die fest in der Hand von leitenden Angestellten des professionellen Entwicklers Enertrag aus der Uckermark sind. Sich als Bürgerenergiegesellschaft zu tarnen, hat erhebliche Vorteile: Bürger dürfen ohne Baugenehmigung an den Auktionen teilnehmen und müssen eine deutlich kleinere finanzielle Sicherheit hinterlegen. Bei Zuschlag erhalten sie mehr Geld und mehr Zeit für die Umsetzung der Windparks als die Profikonkurrenz. Sie können so stärker vom technischen Fortschritt profitieren. Der Nachteil: Der Bau der Windparks wird viel mehr Zeit in Anspruch nehmen und den politisch erwünschten Ausbau der Windkraft bremsen. Kritik vom VDMADer Maschinenbauverband VDMA, dessen Mitglieder Zulieferer für Windparkausstattungen sind, sieht das kritisch: “Das Erneuerbare-Energien Gesetz muss dringend repariert werden, um die Energiewende fortzusetzen und die Fortschritte bei der Windenergie zu erhalten”, sagt Geschäftsführer Matthias Zelinger.Tatsächlich hat der Gesetzgeber schon reagiert: In den ersten beiden Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2018 ist für eine Teilnahme das Vorliegen einer Genehmigung zwingend erforderlich. Doch die “Bürger”-Bieter aus der aktuellen Runde haben nun erst einmal Zeit bis Mitte 2022 für die Realisierung ihrer Projekte und unterstellen weiterentwickelte Anlagentechnologien bei ihren Geboten.