Dieselskandal

Volkswagen steht bei Vergleich mit Diesel-Käufern vor Abschluss

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Mai 2020 im Dieselskandal von Volkswagen hat der Autobauer die Verfahren, in denen eine außergerichtliche Einigung angestrebt wurde, offenbar weitgehend abgeschlossen. Seit Mai vorigen...

Volkswagen steht bei Vergleich mit Diesel-Käufern vor Abschluss

ste Hamburg

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Mai 2020 im Dieselskandal von Volkswagen hat der Autobauer die Verfahren, in denen eine außergerichtliche Einigung angestrebt wurde, offenbar weitgehend abgeschlossen. Seit Mai vorigen Jahres habe man sich in rund 30000 Verfahren mit Kunden geeinigt, die Vergleichssummen seien ganz überwiegend auch schon ausgezahlt, teilte ein VW-Sprecher mit. Darüber hinaus seien tausende Verfahren durch rechtskräftige Urteile beendet worden. Den Angaben zufolge liegen auf der Vergleichsplattform, die von Anwaltskanzleien „mittlerweile gut genutzt“ werde, noch rund 5000 Angebote vor, die bis Ende Februar angenommen werden könnten.

Der BGH hatte gut viereinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals geurteilt, dass VW in Deutschland Besitzern von Dieselfahrzeugen mit EA-189-Motoren und unzulässiger Abschalteinrichtung zur Verbesserung von Abgaswerten auf dem Prüfstand Schadenersatz zahlen müsse. Das Verhalten des Autobauers, die Zulassungsbehörde bewusst getäuscht und Fahrzeuge mit manipulierter Technik in siebenstelliger Stückzahl in den Verkehr gebracht zu haben, sei „objektiv als sittenwidrig“ anzusehen, so die höchstrichterliche Begründung. Der BGH hatte in weiteren Entscheidungen hinzugefügt, dass sich die Käufer Fahrzeugnutzungen anrechnen lassen müssten, ihnen keine Deliktzinsen zustünden und kein Schadenersatzanspruch bei Fahrzeugen bestehe, die nach dem 22. September 2015 erworben wurden.

Im September 2020 hatte VW von rund 50000 Verfahren gesprochen, in denen ein Vergleich angestrebt werde. Unter den verbleibenden Fällen sollen vor allem solche sein, bei denen Kunden einen Vergleich ablehnten oder es Regelungen aus Urteilen bereits gibt.