Bundesgerichtshof

BGH bestätigt weiteres Cum-ex-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Bankers gegen ein Cum-ex-Urteil verworfen. Er muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

BGH bestätigt weiteres Cum-ex-Urteil

dpa-afx Karlsruhe/tl Frankfurt –

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Verurteilung im Cum-ex-Steuerskandal bestätigt. Die obersten Strafrichterinnen und -richter verwarfen die Revision des einstigen Geschäftsführers der Kapitalanlagegesellschaft des Bankhauses W. (M.M. Warburg), wie sie am Freitag in Karlsruhe mitteilten (Beschluss vom 17. November 2022 – Az. 1 StR 255/22). Damit ist das Urteil des Bonner Landgerichts vom Februar rechtskräftig. Es hatte den damals 63-Jährigen Detlef M. wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt (vgl. BZ vom 10. Februar). Das Gericht hatte bei der Strafzumessung sein umfassendes Geständnis be­rück­­sichtigt.

Der Mann war zusammen mit anderen Beteiligten für einen Steuerschaden von 109 Mill. Euro verantwortlich. Diesen hat die Warburg-Gruppe nach früheren Angaben 2020 beglichen, versucht aber, sich Teile von anderen beteiligten Parteien zurückzuholen – bisher ohne Erfolg.

Der Angeklagte war 2008 und 2009, so der BGH, verantwortlich für zwei Investmentfonds („BC German Equity Special“ und „BC German Hedge“, so das Landgericht im Februar), deren Anlagestrategie allein darin bestand, von Cum-ex-Leerverkaufsgeschäften zu profitieren.

Sein erstes Urteil in einem Cum-ex-Verfahren hatte der BGH im Juli 2021 verkündet. Damit stand endgültig fest, dass die undurchsichtigen Geschäfte strafbar sind. Dabei hatten Banken und andere Finanzakteure Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin- und her- geschoben. Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht bezahlt worden waren. Der Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein. Die Hochphase war von 2006 bis 2012.