ESG-Reporting

Prüfer warnen vor Überregulierung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) appelliert an die EU-Kommission, an den Erleichterungen für Unternehmen im ESG-Reporting festzuhalten. Dagegen protestieren Vertreter aus dem Finanzsektor, die auf mehr Informationen für eigene Offenlegungspflichten pochen.

Prüfer warnen vor Überregulierung

Prüfer warnen vor Überregulierung

IDW: EU sollte Erleichterungen im ESG-Reporting beibehalten

swa Frankfurt

In der Diskussion über die Kohärenz von EU-Standards hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) dafür ausgesprochen, an den vorgeschlagenen Erleichterungen im ESG-Reporting festzuhalten. Eine Lösung für die Widersprüche zwischen den Standards für Nachhaltigkeitsberichte und den Offenlegungspflichten im Finanzsektor sollte an anderer Stelle gesucht werden, schlägt das IDW in einer Eingabe an die EU-Kommission vor.

Kritik aus dem Finanzsektor

Die Konsultationsfrist für die Entwürfe der europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), war am 7. Juli ausgelaufen. Am 9. Juni 2023 hatte die EU-Kommission die Entwürfe der ESRS veröffentlicht und damit die EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) konkretisiert. Dabei hatte die EU-Kommission einige spürbare Erleichterungen in den Standards vorgesehen. So sollen die Unternehmen viele Angaben nur dann liefern müssen, wenn sie aus ihrer Sicht wesentlich sind. Zudem wurde ein erweiterter Spielraum für freiwillige ESG-Angaben ermöglicht und mehr Zeit für die Umsetzung der Standards eingeräumt.

Dass Brüssel die Zügel lockert, stößt jedoch im Finanzsektor auf Kritik, der mit eigenen Offenlegungsvorschriften der EU zu kämpfen hat. In dem Kreis wird befürchtet, dass viele Angaben entfallen, die von Finanzmarktteilnehmern dringend benötigt werden, um die Anforderungen aus den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten (SFDR) zu erfüllen. Der deutsche Fondsverband BVI hatte deshalb an die EU-Kommission appelliert, das Rad wieder zurückzudrehen und die von ihrer Expertenkommission Efrag vorgeschlagenen strengeren Regeln für das ESG-Reporting in Kraft zu setzen.

Kosten-/Nutzenabwägung

Aus Sicht des IDW ist der sogenannte “Wesentlichkeitsgrundsatz” ein zentraler Baustein jeglicher externen Berichterstattung. “Er sorgt dafür, dass der Blick der Adressaten nicht durch einen ‘Information Overload’ verstellt wird und dass die Informationen in einer vernünftigen Relation von Nutzen und Kosten stehen“, sagt IDW-Vorstandssprecher Klaus-Peter Naumann. Er hält es für “wenig sinnvoll, die Unternehmen zu teuren Datenerhebungen zu zwingen, die letztlich aber keinen Nutzen erbringen”. Die Lösung müsse auf Seiten des Finanzsektors und der Offenlegungsverordnung gesucht werden, ergänzt Naumann. Der umgekehrte Weg wäre aus seiner Sicht volkswirtschaftlich teuer und könne die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Mechanik der Offenlegungsverordnung zwischen Real- und Finanzwirtschaft auf Dauer gefährden. Aufgabe der Ersteller wie der Wirtschaftsprüfer sei es, “für eine adressatengerechte Anwendung des Wesentlichkeitsvorbehaltes zu sorgen”.

Das IDW spricht sich zudem dafür aus, innerhalb der ESRS eine „Generalnorm“ analog der Finanzberichterstattung zu etablieren. Damit könne gewährleistet werden, dass die Berichterstattung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln muss. Zwar enthalten auch die ESRS allgemeine Berichtsgrundsätze, ein übergreifendes „Einblicksgebot“ fehle jedoch.

Wertberichtigt Seite 2
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