Bundesfinanzhof veröffentlicht Urteil

Finanzamt darf Schweizer Bankkonten abfragen

Schweizer Banken dürfen Kontoangaben deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter weiterleiten. Das Verfahren sei „verfassungslegitim“, urteilt der Bundesfinanzhof.

Finanzamt darf Schweizer Bankkonten abfragen

Finanzamt darf Konto in Schweiz abfragen

dpa-afx/jsc München

Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Kunden an die deutschen Finanzämter übermitteln. Das verletze kein Grundrecht und sei zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gerechtfertigt, entschied der Bundesfinanzhof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az. IX R 36/21).

Geklagt hatten Steuerpflichtige, die durch die Übermittlung der Kontostände auf einem Schweizer Bankkonto ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sahen. Das Finanzgericht Köln und der BFH wiesen dies zurück: Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten diene „der Sicherung der Steuerehrlichkeit und der Verhinderung von Steuerflucht“.

Die Kläger hatten vom Bund die Löschung der Daten verlangt. Das Bundeszentralamt für Steuern lehnte das Anliegen ab. „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht schrankenlos gewährleistet“, heißt es im Urteil. Es gebe eine klare Grundlage und es handele sich um ein „verfassungslegitimes“ Ziel. „Die Regelung dient der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung von Steuern.“