Anträge bei der BaFin

Institute fordern deutsche Bankenabgabe zurück

Die Bundesregierung will die Altmittel der Bankenabgabe auf den Soffin übertragen, kommt aber mit der Gesetzgebung nicht voran. Banken und Sparkassen leiten nun einen ersten Schritt zur Rückerstattung ein – und sichern ihren Anspruch.

Institute fordern deutsche Bankenabgabe zurück

Institute fordern deutsche Bankenabgabe zurück

Volumen von 2,3 Mrd. Euro – Kreditwirtschaft verweist auf Transformation

wf Berlin

Deutsche Banken und Sparkassen fordern die nationale Bankenabgabe von 2,3 Mrd. Euro zurück. Um ihren Anspruch auf Rückerstattung zu sichern, werden zahlreiche Institute bis Anfang April bei der Finanzaufsicht BaFin beantragen, die Bescheide aufzuheben und die Mittel zurückzuerstatten. Die Anträge müssen bis spätestens 2. April gestellt werden, um die Frist zu wahren. Dies erfuhr die Börsen-Zeitung aus Finanzkreisen. Die BaFin ist als verwaltende Stelle für die Bescheide zur Zahlung der Bankenabgabe zuständig.

„Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) spricht sich dafür aus, die Altmittel an die ursprünglichen Beitragszahler zurückzuzahlen“, teilte die Interessengemeinschaft der Branchenverbände von Banken und Sparkassen auf Anfrage mit. Der Schritt sei aus rechtlicher Sicht angezeigt, hieß es. Dahinter steht eine Haftungsfrage für Vorstände, die im Sinne des Unternehmens handeln müssen. Die größten Zahler waren die privaten Banken und die Landesbanken – sie haben auch die höchsten Ansprüche.

Idee eines Transformationsfonds

Hintergrund für den Schritt ist eine neue Lage bei der nationalen Bankenabgabe seit Jahresende 2023. Von 2011 bis 2014 zahlten die deutschen Institute in den deutschen Restrukturierungsfonds zur Stabilisierung von Banken im Krisenfall. Von 2015 an wurde der europäische Bankenrettungsfonds SRF (Single Resolution Fund) mit der jährlichen Sonderabgabe aufgebaut. Der nationale Topf blieb während der Aufbauphase als Sicherheit stehen. Mit 78 Mrd. Euro ist der SRF bis Ende 2023 nun ausreichend gefüllt. Der Verwendungszweck der Sonderabgabe als Sicherheitspolster ist entfallen.

Damit muss der Bund alsbald über die Verwendung der Mittel entscheiden. Bei einer Sonderabgabe gibt es enge verfassungsrechtliche Grenzen für die Verwendung. Sie darf nur „gruppennützig“ eingesetzt werden. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte vor einem Jahr noch die Rückerstattung der Mittel erwogen. Die Spitzen der Ampel hatten sich im Januar aber auf eine Übertragung auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds Soffin verständigt. Dort stehen noch 21,5 Mrd. Euro Altschulden aus der Bankenkrise zu Buche. Rechtliche Risiken birgt auch diese Variante. Seitdem der Referentenentwurf aus dem Finanzministerium vorliegt, stockt das Gesetzgebungsverfahren.

Die DK bedauert, dass die Idee eines Transformationsfonds nicht realisiert worden ist: „Rückerstattete Mittel können Banken und Sparkassen zur Finanzierung der digitalen und nachhaltigen Transformation einsetzen.“ Angesichts der enormen Investitionen wäre dies ein wichtiger Beitrag ohne Einsatz zusätzlicher Haushaltsmittel gewesen, heißt es bei der DK.

Bericht Seite 6

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