BaFin und EZB geben der V-Bank grünes Licht

Erste spezialisierte Depotbank erhält Kryptoverwahrlizenz

Für Depotbanken ist eine Kryptoverwahrlizenz elementar, wenn sie das Geschäft mit tokenisierten Assets abdecken wollen. Die V-Bank hat nun als erstes Spezialinstitut aus der Verwahrung diese aufsichtliche Erlaubnis erhalten.

Erste spezialisierte Depotbank erhält Kryptoverwahrlizenz

Die Münchener V-Bank hat die Kryptoverwahrlizenz von EZB und BaFin erhalten. Damit sind die Münchener nach der Commerzbank erst die zweite Bank in Deutschland und als Dienstleister für bankenunabhängige Vermögensverwalter die erste spezialisierte Depotbank, die eine solche Erlaubnis erhält.

Die Kryptoverwahrung sei für die V-Bank als Marktführer die Grundlage für zahlreiche Anwendungsbereiche rund um Digitale Assets, heißt es in einer Mitteilung. Hierzu zählten der bereits seit Sommer 2023 mögliche Handel von Kryptowerten wie Bitcoin und Ether, sowie der aktuell in Umsetzung befindliche Handel von Kryptowertpapieren z.B. auf tokenisierte Kunst oder Immobilien. Darüber hinaus befasse sich die V-Bank intensiv mit Anwendungsmöglichkeiten rund um die Tokenisierung von Assets sowie Blockchain-basierte Handelsstrukturen und tokenisiertes Geld.

Wir sind stolz darauf, dass BaFin und EZB uns als einer der ersten Banken in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft anvertrauen.

Stefan Lettmeier

"Wir stehen erst am Anfang eines Technologiezyklus, der das Potential hat, die Art, wie in Zukunft Vermögenswerte emittiert, gehandelt und verwahrt werden, grundlegend zu verändern. Wir sind stolz darauf, dass BaFin und EZB uns als einer der ersten Banken in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft anvertrauen“, so Produktionsvorstand Stefan Lettmeier.

Vorteile für bereits regulierte Institute

Die Genehmigungsverfahren für Krypto-Lizenzen sind umfangreich und dauern in der Regel lange. Institute, die bereits ein reguliertes Geschäft haben, sind dabei in der Regel im Vorteil gegenüber Start-ups aus dem Kryptosektor, die neu auf den deutschen und europäischen Markt kommen. Ende 2023 gab es anonym vorgebrachte Vorwürfe, die Aufsicht würde die Lizenzanträge von Krypto-Start-ups unfair behandeln, was die BaFin zurückwies. Für alle Unternehmen, die eine Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft beantragen, würden dieselben (regulatorischen) Anforderungen gelten, hießt es in einer Stellungnahme.

Der Run auf Krypto-Lizenzen hält derweil an. Zuletzt hatte die Deutsche-Börse-Tochter Crypto Finance Group vier BaFin-Lizenzen erhalten. Damit darf die Deutsche-Börse-Tochter digitale Assets in Deutschland handeln, abwickeln und verwalten. Die DZ Bank hatte im vergangenen Jahr eine Kryptoverwahrlizenz bei der BaFin beantragt.

Die V-Bank fokussiert sich seit ihrer Gründung auf die Depot- und Kontoführung sowie auf die Wertpapierabwicklung für unabhängige Vermögensverwalter, Family Offices, Stiftungen, vermögensverwaltende Banken und ausgewählte institutionelle Kunden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hatte das Institut den Vorsteuergewinn um 20 Mill. auf 38 Mill. Euro mehr als verdoppeln können. Das betreute Kundenvermögen betrug per Ende 2023 über 45 Mrd. Euro (+15%).

Die V-Bank erhält ihre Kryptoverwahrlizenz

Depotbank ist erst das zweite deutsche Institut

bg Frankfurt
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