Ergänzende Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)

Ergänzende Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)

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EQS-News: STRABAG SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Ausschüttungen

Ergänzende Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am

16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN

AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)

16.04.2024 / 07:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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STRABAG SE

Villach

Ergänzende Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am

16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN

AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)

2. Frist zur Einreichung der Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3)

In der am 16.6.2023 abgehaltenen 19. Ordentlichen Hauptversammlung der

STRABAG SE, FN 88983 h, Triglavstraße 9, 9500 Villach (auch die

"Gesellschaft")

wurde unter anderem eine ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zweck der

Rückzahlung an Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft beschlossen.

Mit Wirksamwerden dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung ist ein bedingter

Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie der

Gesellschaft (ISIN AT000000STR1; die "Aktien") (der "Ausschüttungsanspruch")

entstanden. Die aufschiebenden Bedingungen für den Ausschüttungsanspruch und

dessen Auszahlung sind im März 2024 eingetreten.

In Bezug auf jene Aktien (ISIN AT000000STR1), für die Aktionärinnen und

Aktionäre das von der Gesellschaft am 11.9.2023 veröffentlichte

Bezugsangebot (Ausübung des Wahlrechts zur Leistung de

Ausschüttungsanspruchs in Form von neuen Aktien der Gesellschaft) nicht

angenommen haben, erfolgt nunmehr die Leistung des Ausschüttungsanspruchs in

Höhe von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie der Gesellschaft in bar

("Bar-Ausschüttung").

Inhaberinnen und Inhaber von ausschüttungsberechtigten Inhaberaktien mit der

ISIN AT000000STR1 haben per Valutatag 26.3.2024 für jede

ausschüttungsberechtigte Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN

AT0000A36HK3 auf ihrem Depot eingebucht erhalten, welches den Anspruch auf

Bezug der Bar-Ausschüttung verbrieft. Das Wertrecht hat im Rahmen einer

ersten Einreichfrist ab Dienstag, dem 26.3.2024 bis 10.04.2024 zum Bezug der

Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung, Zug-um-Zug gegen Übertragung

des Wertrechts an die Erste Group Bank AG, FN 33209m, 1100 Wien, Am

Belvedere 1 als bestellte Einreichstelle berechtigt.

Am 21.3.2024 wurde dazu die Bekanntmachung zur Auszahlung der

Bar-Ausschüttung unter anderem auf der elektronischen Verlautbarungs- und

Informationsplattform des Bundes (EVI), sowie auf der Internetseite der

Gesellschaft (www.strabag.com > Investor Relations > Hauptversammlung 2023)

veröffentlicht.

Nach Ablauf der ersten Einreichfrist ermöglicht die Gesellschaft

Inhaberinnen und Inhabern von Wertrechten, welche ihre Wertrechte während

der ersten Einreichfrist noch nicht zum Empfang der Bar-Ausschüttung

eingereicht haben, nunmehr die Einreichung ihrer Wertrechte zum Bezug der

Bar-Ausschüttung innerhalb einer weiteren Frist, Zug-um-Zug gegen

Übertragung des Wertrechts an die Einreichstelle gemäß den nachfolgenden

Bestimmungen:

1. Auszahlung der Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung

Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf Bar-Ausschüttung aus der von der

19. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE am 16.6.2023 beschlossenen

ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung in Höhe von EUR

9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie. Die Ausschüttung wird unverzinst

ausbezahlt.

Die bestellte Einreichstelle ist die Erste Group Bank AG, FN 33209m, 1100

Wien, Am Belvedere 1 ("Einreichstelle"). Die Einreichstelle handelt

ausschließlich als Beauftragte der STRABAG SE und übernimmt keinerlei

Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird

kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den

Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte der Gesellschaft, welche ihre

Wertrechte während der ersten Einreichfrist noch nicht zum Empfang der

Bar-Ausschüttung eingereicht haben, können ihre Wertrechte nunmehr in der

Zeit von 16.4.2024 bis 14.5.2024, 15:30 Uhr MESZ und gemäß den in dieser

Bekanntmachung festgelegten Bedingungen über ihre depotführende Bank zur

Auszahlung einreichen. Den Inhaberinnen und Inhabern der Wertrechte wird

empfohlen, sich über die von ihrer Depotbank, ihrem Verwahrer oder einem

anderen Finanzintermediär, über den sie ihre Wertrechte halten, gesetzte

Frist für die Einreichung ihrer Wertrechte zu informieren.

Die Einreichung der Wertrechte zur Bar-Ausschüttung ist unter Verwendung de

bereitgestellten Einreichformulars gegenüber der Depotbank zu erklären. Da

Formular ist auf der Website der STRABAG SE unter www.strabag.com > Investor

Relations > Hauptversammlung 2023 abrufbar.

Die Einreicherklärung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers von Wertrechten

mittels Einreichformular gilt als fristgerecht und wirksam ausgeübt, wenn

* sie innerhalb der Einreichfrist bei der Depotbank eingeht; und

* die Depotbank spätestens am letzten Tag (15:30h MESZ) der Einreichfrist

(14.5.2024) die Einreichung der Wertrechte zur Bar-Ausschüttung

inklusive der vollständigen Aktionärsdaten (siehe nachstehend Punkt 3)

unter Verwendung einer Liste gemäß einem zur Verfügung gestellten

Excel-Sheet sowie unter Angabe der Anzahl der erteilten Kundenaufträge,

sowie der Gesamtanzahl an Wertrechten jener Einreichformulare, die die

depotführende Bank während der Einreichfrist erhalten hat, an die

Einreichstelle übermittelt hat; und

* am dritten Bankarbeitstag (bis 15:30h MESZ) nach Ablauf der

Einreichfrist (17.5.2024) die depotführende Bank direkt oder über die

OeKB CSD GmbH die Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3), die für die

Bar-Ausschüttung eingereicht wurden, an die Einreichstelle gegen

Einbuchung der Bar-Ausschüttung in Höhe von EUR 9,05 je Wertrecht

übertragen hat.

Die Einreichung von Wertrechten ist unwiderruflich und kann nicht

modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden.

Die Depotbank wird eingereichte Wertrechte vom Zeitpunkt des Einlangens de

Einreichformulars bis zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung gesperrt halten.

Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung an jene Inhaberinnen und Inhaber der

Wertrechte, die ihre Wertrechte innerhalb der Einreichfrist zeitgerecht und

gemäß den Bedingungen dieser Bekanntmachung eingereicht haben, erfolgt per

Zahltag 17.5.2024.

Die Zahlung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE

gemäß Punkt 2 (für die auf die Aktien der Rasperia (wie nachstehend

definiert) entfallende Ausschüttung) zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung

bzw. der Bestätigung gemäß Punkt 3 (für alle anderen Aktien) bedingt.

Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung erfolgt durch die Einreichstelle unter

der Voraussetzung, dass die STRABAG SE die von den depotführenden Banken der

Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber ausgestellten Bestätigungen genehmigt

und der Einreichstelle die erforderlichen Beträge für die Zahlung der

Bar-Ausschüttung rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt hat.

Für die Abwicklung der Auszahlung der Bar-Ausschüttung im Wege von

Wertrechten können bankübliche Spesen anfallen. Die Inhaberinnen und Inhaber

der Wertrechte sind aufgefordert, sich bei ihrer jeweiligen depotführenden

Bank über diese Spesen zu informieren.

2. Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE zur Auszahlung der auf die

Aktien der MKAO "Rasperia Trading Limited" entfallenden Ausschüttung

Eine Auszahlung der Bar-Ausschüttung soll an MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA

AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO "RASPERIA TRADING LIMITED" [MKAO "Rasperia

Trading Limited"], Register Nummer (OGRN) 1193926007153, Russische

Föderation ("Rasperia") (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur unter der

Voraussetzung erfolgen, dass der Vorstand der STRABAG SE die Auszahlung der

Bar-Ausschüttung an Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nach Maßgabe

von geltenden Sanktionsschranken und potenziellen Auswirkungen von

Sanktionen beschließt. Die Einreichstelle wird die Bar-Ausschüttung an

Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur auszahlen, wenn STRABAG SE der

Einreichstelle ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Auszahlung

erfolgen soll.

3. Bestätigung der Depotbank zur Einlösung von Wertrechten

Die depotführende Bank hat innerhalb der von der Einreichstelle vorgegebenen

Fristen - nach einzelnen Aufträgen getrennt und unter Verwendung einer Liste

gemäß einem zur Verfügung gestellten Excel-Sheet - folgende Informationen

über sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte, die die Auszahlung

der Bar-Ausschüttung bei dieser depotführenden Bank beantragt haben, zu

übermitteln (die "Aktionärsdaten"):

* Vor- und Zuname bzw. Firma

* Anschrift

* Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) bzw. Register und

Register-Nummer (bei juristischen Personen)

* Anzahl der Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3), die für die Bar-Ausschüttung

eingereicht wurden

Mit einer Einreichung von Wertrechten zur Annahme der Bar-Ausschüttung weist

die jeweilige Inhaberin bzw. der jeweilige Inhaber der Wertrechte ihre bzw.

seine depotführende Bank auch an und willigt ein, neben dem Namen der

depotführenden Bank und der Depotnummer auch die Aktionärsdaten (siehe

voranstehend) an die STRABAG SE und die Einreichstelle zu übermitteln. Die

STRABAG SE weist ausdrücklich darauf hin, dass Einreichungen von

Inhaberinnen und Inhabern der Wertrechte, deren Aktionärsdaten nicht, nicht

vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt werden, von der STRABAG SE

als nicht rechtswirksam akzeptiert werden.

Mit einer Einmeldung von eingereichten Wertrechten bei der Einreichstelle

durch die jeweilige depotführende Bank gilt auch als bestätigt, dass (i) die

Aktien (ISIN AT000000STR1), für die mit den Wertrechten die Bar-Ausschüttung

aus der Kapitalherabsetzung beantragt wird, am Tag der Eintragung de

Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Firmenbuch (7.9.2023) nicht von

Rasperia gehalten wurden und (ii) die Wertrechte am Tag der Einmeldung nicht

von Rasperia gehalten werden.

4. Fristen

Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte, welche ihre Wertrechte während der

ersten Einreichfrist nicht zum Empfang der Bar-Ausschüttung eingereicht

haben, können ihre Wertrechte nunmehr von 16.4.2024 bis 14.5.2024 (15:30 Uhr

MESZ) bei ihrer Depotbank einreichen. Nicht eingereichte Wertrechte

verbleiben auf den Depots der betreffenden Inhaberinnen und Inhaber der

Wertrechte.

Die Gesellschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Einreichfristen zu

ermöglichen. Details hierzu werden rechtzeitig veröffentlicht werden.

Die Auszahlung aller empfangsberechtigten Wertrechte, welche innerhalb der

festgelegten Einreichfristen bedingungsgemäß eingereicht werden, erfolgt im

Zahlstellenweg zu einem einheitlichen Valutatag Zug um Zug gegen Ausbuchung

der betroffenen Wertrechte.

5. Risiko einer Rückabwicklung der Ausschüttung aus der

Kapitalherabsetzung

Gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 7 der 19. Ordentlichen

Hauptversammlung der STRABAG SE vom 16.6.2023 ist von MESCHDUNARODNAJA

KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO "RASPERIA TRADING LIMITED" [MKAO

"Rasperia Trading Limited"], Register Nummer (OGRN) 1193926007153, Russische

Föderation, eine Anfechtungsklage beim Landesgericht Klagenfurt (GZ 21 Cg

20/23k) eingebracht worden.

Sollte der Anfechtungsklage (§§ 195 ff AktG) gegen den Beschluss zur

Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung und/oder der

Sachkapitalerhöhung rechtskräftig stattgegeben werden - wobei eine

Verfahrensdauer derzeit nicht abschätzbar ist -, führt dies zur Aufhebung

der beiden verbundenen Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung zum Zweck der

Ausschüttung sowie der Sachkapitalerhöhung zur Ausgabe der neuen Aktien, und

die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung sind als gesetzliche Folge

rückabzuwickeln. Mit Wegfall des Beschlusses zur Kapitalherabsetzung ist

jene Aktionärin und jener Aktionär, die bzw. der die Ausschüttung in bar

erhalten hat, gesetzlich zur Rückzahlung des Ausschüttungsbetrags an die

Gesellschaft verpflichtet. Jede Aktionärin und jeder Aktionär, die bzw. der

eine Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in bar erhalten hat, trägt

daher das Risiko, bei einer Rückabwicklung der Kapitalherabsetzung den

entsprechenden Geldbetrag zur Rückabwicklung aufbringen zu müssen.

Aus einer Rückabwicklung ergeben sich auch steuerrechtliche Risiken für

Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte nach österreichischem Steuerrecht.

Nach österreichischem Steuerrecht ist die an die Gesellschaft zu leistende

Rückzahlung des Ausschüttungsbetrages steuerlich als Einlage zu

qualifizieren. Sofern die Ausschüttung (Einlagenrückzahlung) ursprünglich zu

einem steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang führte (steuerliche

Anschaffungskosten bzw. Buchwerte der Aktie lagen im Ausschüttungszeitpunkt

unter EUR 9,05), besteht das Risiko, dass allfällige, aus diesem

Veräußerungsvorgang resultierende Steuerzahlungen nicht zurückerlangt werden

können. Vergleichbare oder andere steuerrechtliche Risiken und Nachteile für

Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte können sich auch aus ausländischen

Steuerrechtsordnungen ergeben.

6. Spesenvergütung

STRABAG SE ersetzt den depotführenden Banken Spesen für die Abwicklung der

Auszahlung der Bar-Ausschüttung mittels Wertrechten in Höhe von maximal EUR

8,00 je Depot. Diese Spesenvergütung kann von den depotführenden Banken bei

der Einreichstelle beantragt werden.

7. Information zur Datenverarbeitung

STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen bzw.

Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer de

Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs, sowie

gegebenenfalls Name und personenbezogenen Angaben des oder der

Bevollmächtigten, abgegebene Erklärungen und Korrespondenz von Aktionärinnen

bzw. Aktionären oder deren Bevollmächtigten, insbesondere die Erklärungen

und Umstände sowie Angaben nach Punkt 1 und 3 auf Grundlage der geltenden

Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen

Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionärinnen bzw. Aktionären die Ausübung

ihrer Rechte zu ermöglichen, gesetzliche Bestimmungen (insbesondere jene de

AktG, BörseG, KMG, Prospekt-VO, SanktG und der EU Sanktionsverordnung)

einzuhalten, die oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen (insbesondere die

Auszahlung aus der Kapitalherabsetzung) durchzuführen, abzuwickeln und

gegebenenfalls rückabzuwickeln sowie die Rechte und Interessen der STRABAG

SE zu wahren und geltend zu machen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen bzw.

Aktionären ist für die Wahrnehmung der Rechte durch Aktionärinnen bzw.

Aktionären und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an den oben

beschriebenen Schritten und Maßnahmen, zur Durchführung, Abwicklung und

gegebenenfalls Rückabwicklung der oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen

(insbesondere die Auszahlung aus der Kapitalherabsetzung); zur Einhaltung

gesetzlicher Bestimmungen sowie zur Wahrung eigener Rechte der Emittentin

zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind somit

Artikel 6 (1) b) DSGVO, Artikel 6 (1) c) DSGVO und Artikel 6 (1) f) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die STRABAG

SE bedient sich zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der

oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen sowie zur Wahrung und

Geltendmachung ihrer eigenen Rechte externer Dienstleistungsunternehmen, wie

etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten

von STRABAG SE nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung

der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und - soweit diese nur

Auftragsverarbeiter für STRABAG SE als Verantwortliche sind - verarbeiten

die Daten ausschließlich nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich

notwendig, hat STRABAG SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine

datenschutzrechtliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

Zur Durchführung, Abwicklung und gegebenenfalls Rückabwicklung der oben

beschriebenen Schritte und Maßnahmen sind Veröffentlichungen, Umbuchungen

und Einbuchungen von Wertrechten sowie die Durchführung von Zahlungen

erforderlich, die teilweise öffentlich sind oder in die bei berechtigtem

Interesse Einsicht genommen werden kann oder die Weitergabe von Daten an

Dritte (z.B. Banken, Notare und Rechtsanwälte) erfordern.

Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert bzw.

gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet

wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten

oder die Geltendmachung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten oder der

Nachweis deren Erfüllung eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und

Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-,

Aktien-, Übernahme-, Börse- und Sanktionenrecht, aus dem Steuer- und

Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Solange rechtliche Ansprüche

von Aktionärinnen bzw. Aktionären gegen STRABAG SE oder umgekehrt von

STRABAG SE gegen Aktionärinnen bzw. Aktionären erhoben werden können oder

geltend gemacht werden oder wurden, dient die Speicherung personenbezogener

Daten der Wahrung eigener Rechte, gegebenenfalls der Rückabwicklung der oben

beschriebenen Schritte und Maßnahmen sowie gegebenenfalls der Erfüllung von

Pflichten aufgrund gerichtlicher Entscheidungen. Im Zusammenhang mit

Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten sowie Verfahren vor Behörden kann die

zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich

der Dauer des Gerichtsverfahrens oder behördlichen Verfahrens bis zu dessen

rechtskräftiger Beendigung und bis zur Erfüllung allfälliger Pflichten oder

Rechte daraus führen.

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,

Berichtigungs-, Einschränkungs, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich

der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf

Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können

Aktionärinnen bzw. Aktionäre gegenüber STRABAG SE unentgeltlich über die

E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder über die folgenden

Kontaktdaten geltend machen:

STRABAG SE

c/o Donau-City-Straße 9

1220 Wien

Telefax: +43 (1) 22422 1177

Zudem steht den Aktionärinnen bzw. Aktionären ein Beschwerderecht bei der

Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO bzw. § 24 DSG zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf

der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber und der

STRABAG SE unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der

Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.

Erfüllungsort ist Wien, Österreich.

Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen

Abwicklungsbedingungen ist - soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich

nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) -

das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien ausschließlich

zuständig.

Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG SE ist

nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers- soweit gesetzlich

zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt

(vgl. insbesondere § 83a JN) - das sachlich und örtlich zuständige Gericht

am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG

SE oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständige

Gericht zuständig.

Villach, im April 2024

Der Vorstand

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16.04.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: STRABAG SE

Donau-City-Straße 9

1220 Wien

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Telefon: +43 1 22422 - 1089

Fax: +43 1 22422 - 1177

E-Mail: investor.relations@strabag.com

Internet: www.strabag.com

ISIN: AT000000STR1, AT0000A36HJ5

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1880855 16.04.2024 CET/CEST

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