Nachhaltiges Investieren: Transparenz als Schlüssel

Einheitliches und fundiertes Reporting gibt Stiftungen die erforderlichen Daten

Nachhaltiges Investieren: Transparenz als Schlüssel

Melanie Kühlborn-EbachGeschäftsführerin der LMM Investment Controlling DeutschlandStefan KarglGeschäftsführer der LMM Investment Controlling ÖsterreichDie Anzahl an Stiftungen in Deutschland hat sich in den vergangenen fünfzehn Jahren auf über 22270 verdoppelt – und das zog ein entsprechendes Wachstum ihrer Anlagevolumen nach sich. Schon früh haben diese Institutionen auf nachhaltige Anlagen gesetzt – nicht zuletzt da es ihrer Kultur entspricht, als verantwortlicher Partner gegenüber der Gesellschaft aufzutreten und zu wirken. Die Bereitstellung von Eckdaten zur Mittelherkunft und -verwendung zählt zu den wesentlichen Informationen für die Stakeholder und die Öffentlichkeit.In den vergangenen Jahren sind die Herausforderungen im Anlageumfeld weiter stark gestiegen – nicht nur aufgrund des lange anhaltenden Niedrigzinsumfeldes. Zudem sind immer häufiger fehlende Transparenz und unzureichende Standards bei nachhaltigen Investments festzustellen, während die regulatorischen Vorgaben gleichzeitig zunehmen. Auf der Taxonomieseite will die EU-Kommission im Mai ein Klassifikationssystem für klimafreundliche Anlagen vorlegen, ESG soll dabei Teil der Treuhänder- und Investorenpflichten werden. Zudem kündigte Brüssel Ergänzungen bei Mifid und Solvency zum Thema ESG an.Schwierigkeiten bereiten Stiftungen allerdings nach wie vor die Überprüfung ihrer Anlagen. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt: Wie nachhaltig sind sie wirklich und entsprechen diese ihren Anlagerichtlinien?Kirchliche Institutionen, die auf diesem Gebiet schon vor vielen Jahren Initiativen gesetzt haben (zum Beispiel der Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden 1997), haben ihre ESG-Kriterien kontinuierlich weiterentwickelt. Zuletzt hat die österreichische Bischofskonferenz im Januar 2018 Mindeststandards für die “ethische Geldanlage” definiert. Kirchliche Rechtsträger haben seitdem zwei Jahre Zeit, die Inhalte dieser Richtlinie in der Praxis umzusetzen. Der Leitfaden definiert nicht nur die Anforderungen, sondern fordert auch die Implementierung effektiver Kontrollmechanismen.Aber genau diese Kontrollmechanismen sind in der Praxis nicht einfach zu implementieren. Ein Ansatz, den eine große Anzahl an Stiftungen verfolgt, ist der Ausschluss bestimmter Industrien. Dazu zählen u.a. Waffen, Tabak, Alkohol etc. Allerdings hat über die Jahre die Komplexität der Unternehmensstrukturen (Stichwort Holding-Gesellschaften) in beachtlicher Weise zugenommen, was die Überwachung der Einhaltung von ESG/Carbon-Kriterien deutlich erschwert. Die Herausforderung liegt ganz konkret in der praktischen Umsetzung. Im MSCI AC World Index etwa sind aktuell 25 Unternehmen vertreten, die in einzelnen Geschäftsfeldern gegen die Prinzipien des UNGC (United Nations Global Compact) verstoßen. Zudem sind einige Unternehmen in den oben genannten umstrittenen Geschäftsfeldern (z. B. Waffen, Gentechnik, Alkohol) tätig. So kann es sein, dass Stiftungen – ohne Kenntnis davon zu haben – in Finanzanlagen investieren, die über Tochterunternehmen im Bereich der Waffenproduktion investiert sind.Eine umfassende Datenbasis ist deshalb eine zentrale Voraussetzung, damit Anlageverantwortliche bei ihren Anlageentscheidungen einen vollständigen Überblick haben. Dabei sollte die Methodik für die Ermittlung der ESG-Kennzahlen bzw. des Ratings der einzelnen Unternehmen transparent und nachvollziehbar sein. Unerlässlich ist ein sogenannter “Look-through”, sowohl bei Kollektivanlagen wie auch bei Holding-Gesellschaften. Ob und inwieweit Unternehmen in kontroversen Geschäftsbereichen tätig sind oder gegen die UN Global Compact Prinzipien verstoßen, sollte aus dem Reporting eindeutig hervorgehen. Ein effizientes Monitoring und Reporting erfordert demzufolge leistungsfähige Systeme und entsprechendes Know-how in diesem Bereich. Wenn Banken und Vermögensverwalter unterschiedliche Methoden zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Portfolios anwenden, ist die Vergleichbarkeit für den Investor oftmals nicht gegeben. Es sollte daher sichergestellt werden, dass nach gleichen Maßstäben bewertet und analysiert wird. Als Weiteres ist die Vergleichbarkeit von ESG-Ratings in Bezug zu einer Benchmark und der jeweiligen Peergroup ein wesentlicher Aspekt. Der Vergleich liefert darüber hinaus aufschlussreiche Ergebnisse für die Verbesserung des Ratings.Fakt ist, dass eine wachsende Anzahl von Investoren ESG-Kriterien und Indikatoren explizit in den Anlageprozess und ins Risikomanagement integriert ist. Dies nicht zuletzt auch, um mögliche negative Effekte durch Anlagen in nicht oder wenig nachhaltig geführte Unternehmen adäquater im Investitionsprozess zu berücksichtigen. Dieser Entwicklung sollte auch ein Investor, welcher sich noch nicht mit dem Thema ESG befasst hat, Beachtung schenken. Wird beispielsweise ein Unternehmen auf der ESG-Rating-Skala nach unten gestuft, kann dies zu Kursverlusten führen und somit auch den nicht ESG-interessierten Investor schmerzlich treffen.Ein integriertes ESG-Controlling gewährleistet nicht nur die effiziente Bewertung und Überwachung der Vermögensanlage in Bezug auf die Nachhaltigkeit, sondern ist als transparentes ESG-Reporting ein zentraler Pfeiler in der Kommunikation der Stiftung mit ihren Stakeholdern.