Zukunftsfinanzierungsgesetz

Leichter Weg zum Kapitalmarkt

Besserer Zugang zum Kapitalmarkt, die Begebung von Aktien auf der Blockchain, erleichterte Eigenkapitalbeschaffung und steuerliche Anreize für die Aktienanlage sollen den Finanzplatz Deutschland stärken.
wf Berlin

Noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode – also bis Herbst 2023 – soll das „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ in Kraft treten. Dazu haben Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfinanzminister Christian Lindner (beide FDP) in Berlin ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgestellt. Das Vorhaben war in der vergangenen Woche noch als „Kapitalmarktmodernisierungsgesetz“ angekündigt worden.

Die Vorschläge der beiden Minister sollen nun zügig mit der Finanzbranche und mit den Koalitionspartnern diskutiert werden, stellte Buschmann in Berlin in Aussicht. Deutschland habe zwar bereits einen attraktiven Kapitalmarkt, aber man dürfe nicht müde werden. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt sei die Marktkapitalisierung hierzulande mit 60% gering, stellte Buschmann fest. In Großbritannien liege sie bei 120%, in den Niederlanden bei 130% und in Schweden bei 140%.

„Wir wollen Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen machen“, kündigte Lindner an. Dazu sollen mit Blick auf diese Gruppe die Börsenzulassungsanforderungen und die Zulassungsfolgepflichten erleichtert werden. Die FDP-Minister wollen das Mindestkapital für einen Börsengang von aktuell 1,25 Mill. Euro auf 1 Mill. Euro senken. Bei der Eigenkapitalbeschaffung über den Kapitalmarkt sollen besonders Wachstumsunternehmen und Start-ups flexibler auf Mehrstimmrechtsaktien (Dual Class Shares) zurückgreifen können. Für mehr Gestaltungsspielraum bei Kapitalerhöhungen hat Buschmann erleichterte Vorgaben zum Ausgabebetrag, zum Bezugsrechtsausschluss und beim bedingten Kapital in bestimmten Konstellationen im Blick.

Für institutionelle Investoren sollen Transaktionen mit Finanzinstrumenten einfacher werden. Regelungen zu auf Aktien bezogenen Optionsrechten (Naked Warrants) und der Verwendung von Spacs (Special Purpose Acquisition Companies) sollen Börsengänge erleichtern. Details will Buschmann mit der Finanzbranche diskutieren. Um die Aufsichtsvorschriften für Geschäfte mit Finanzinstrumenten zwischen professionellen Vertragsparteien sicherzustellen und zu erleichtern, soll die Finanzaufsicht BaFin künftig Musterverträge anerkennen können.