FiDA-Konsultation geht ins Feintuning
FiDA-Konsultation geht ins Feintuning
Herausfordende Harmonisierung mit anderen Vorschriften – Branche erwartetet Gegenlobby durch Big Tech
In den Verhandlungen zur Financial Data Access Regulation (FiDa-Verordnung) sind weitere Einzelheiten aus einem Arbeitspapier der EU-Kommission durchgedrungen. Dabei geht es um Anpassungen und Vereinfachungen. So würden nun Vorschläge für harmonisierte Standards sowie Interoperabilität über alle Maßnahmen zum Teilen von Finanzdaten erarbeitet, heißt es in einer Notiz der Kanzlei Simmons & Simmons.
Zudem stehen nach Angaben der Kanzlei Vorschläge im Raum, um die Reichweite der Verordnung auf natürliche Personen und Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu beschränken. Dadurch würden große Unternehmen außen vor gelassen. Das würde die Kosten zur Marktanpassung reduzieren, heißt es zur Begründung.
Versicherer skeptisch
Eine solche Begrenzung der Reichweite stünde allerdings nicht im Geiste einer Open-Finance-Regulierung, was in der Branche für Unmut sorgen dürfte. Ohnehin ist die Verordnung in der Finanzbranche sehr umstritten.
So hatte etwa der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Trilogstart vor massiven Belastungen gewarnt, die der Branche durch die Pflicht zur Weitergabe an Kunden entstehen. Aus Sicht von GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen schafft die Verordnung neue Bürokratie mit unklarem Nutzen für die Verbraucher. Die Verordnung binde Ressourcen, hemme Innovation und verteuere letztlich auch die Produkte für Kunden, so die Kritik.
Vorschriften müssen einheitlich sein
Der GDV erwartet einen Abschluss der Trilog-Verhandlungen unter der dänischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2025. Bis dahin sind allerdings noch einige Nüsse zu knacken. So müsse eine Harmonisierung mit der PSD3/PSR stattfinden, damit Einheitlichkeit in den Open-Banking-Vorschriften hergestellt werde, heißt es in der Notiz von Simmons & Simmons.
Dazu zählten vor allem vereinfachte Prozesse zur Freigabe von Transaktionen für die sogenannten „Account Information Service Providers“ (AISPs), sagte Simmons&Simmons-Partner Daniel Lühmann der Börsen-Zeitung.
Pflichten für Dateninhaber
Lühmann hatte schon Anfang April auf die erhebliche Reichweite der Verordnung aufmerksam gemacht. Er wies darauf hin, dass mit der standardisierten Bereitstellung von Kundendaten auf Banken und Versicherer eine Menge Arbeit zukommt.
Als Dateninhaber müssten die Banken für die Umsetzung der Fida eigenständige IT-Projekte aufsetzen, gibt der Experte zu bedenken. Das bedeutet Lühmann zufolge einen erheblichen Aufwand, wofür die Institute dann ihre IT-Kräfte einbringen müssen. Diese drohen dann bei der Umsetzung anderer Projekte zu fehlen.
Gatekeeper ausgenommen
Ein weiterer wichtiger Punkt aus dem Arbeitspapier zum Trilog war Ende vergangener Woche bekannt geworden: Der Kommissionsvorschlag sieht jetzt vor, dass den US-Internetkonzernen im Rahmen der FiDA-Verordnung – die ja eigentlich für ein offenes Daten-Ökosystem stehen soll – kein Zugriff auf Finanzdaten europäischer Bankkunden gewährt wird. Der Ausschluss der sogenannten „Gatekeeper“ wird anhand der Definitionen des Digital Markets Act formuliert: „Unternehmen, die gemäß Artikel 3 des Gesetzes über digitale Märkte als Gatekeeper benannt sind, könnten von der Lizenz für Finanzinformationsdienstleister ausgeschlossen werden.“
Gegenwehr zu erwarten
Akteure wie Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft dürften das nicht so einfach hinnehmen und sollten bei der Gegenlobby auf Unterstützung der US-Regierung hoffen dürfen. US-Präsident Donald Trump empfindet das Vorgehen der EU-Regulatoren schon lange als überzogen. Die Big Techs als Datennutzer auszuschließen, wie es ein deutsches Papier fordert, könnte also auf erheblichen Widerstand stoßen. Noch haben sich die US-Konzerne nicht öffentlich positioniert. Akteure wie Apple, Microsoft und Meta sind in Brüssel aber gut vernetzt. Die Pläne zum begrenzten Datenzugriff von Big Tech gehen auch auf eine deutsche Initiative zurück.

S&S
Die EU-Kommission erwägt, die FiDA-Verordnung zu vereinfachen und ihre Reichweite auf natürliche Personen und KMUs zu begrenzen. Das geht aus einem Arbeitspapier hervor, dass der Kanzlei Simmons & Simmons vorliegt. Ziel ist es demnach, die Kosten für die Marktanpassung zu reduzieren.