Beim Gender Pay Gap zuckt sich nix
Beim Gender Pay Gap zuckt sich nix
Frauen kommen beim Lohn den Männern nicht näher
ba Frankfurt
Frauen kommen bei den Löhnen auch in diesem Jahr den Männern keinen Schritt näher. Die Lohnlücke verharrt bei 16% im Durchschnitt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Selbst in der bereinigten Rechnung, also vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie, bleibt der Gender Pay Gap unverändert auf dem Niveau der beiden Vorjahre von 6%. Im öffentlichen Dienst, in dem die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen geringer ausfallen als in der Privatwirtschaft, gibt es eine Lohnlücke von 4%. In der Privatwirtschaft war der relative Verdienstabstand mit 17% mehr als viermal so hoch wie im öffentlichen Dienst. Die Berechnung des Gender Pay Gap folgt der einheitlichen Definition Eurostats, in der die Wirtschaftsabschnitte „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ ausgeschlossen sind.
4,24 Euro weniger
Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen liegt im Schnitt mit 22,81 Euro um 4,24 Euro unter dem der Männer. Rund 60% der Verdienstlücke lassen sich laut Destatis durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Das sind in Eurobeträgen 2,53 Euro des gesamten Verdienstunterschieds von 4,24 Euro. Als wesentlichen Faktor mit 19% (0,81 Euro) machen die Statistiker die häufigere Teilzeitarbeit von Frauen aus, die in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht.
Zudem seien Frauen häufiger in Branchen und Berufen tätig, in denen allgemein geringer entlohnt wird. Dies erkläre rund 18% des Verdienstunterschieds (0,75 Euro). Das Anforderungsniveau des Berufs verantwortet etwa 13% der Verdienstlücke (0,55 Euro).

Auch bereinigt bleibt eine Lücke
„Die verbleibenden 40% des Verdienstunterschieds (1,71 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden“, so die Statistiker zum unveränderten bereinigten Gender Pay Gap von 6%. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse zur Verfügung stünden, etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Der bereinigte Gender Pay Gap sei daher als „Obergrenze“ für eine mögliche Verdienstdiskriminierung von Frauen zu verstehen.
Gesetzgeber auf dem Plan
Wenn der Gender Pay Gap bei der durchschnittlichen Entgelthöhe mehr als 5% beträgt und nicht objektiv begründbar ist, müssen Arbeitgeber künftig aktiv werden – wenn die europäische Entgelttransparenzrichtlinie, die im Juni 2023 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt ist. Stichtag ist der 7. Juni 2026. Die EU unterstützt mit der Richtlinie den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“, um ungerechtfertigte Lohnunterschiede zu identifizieren, diesen entgegenzuwirken und den Zugang zu entgeltrelevanten Informationen zu erleichtern. Deutschland erfüllt mit dem seit Mitte 2017 geltenden Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) bereits einige Anforderungen der EU-Richtlinie. Die ungleiche Vergütung setzt sich über den Lohnzettel hinaus fort: bei Lebensqualität, Armutsrisiko und Rentengefälle.
