Bessere Steuerbedingungen für Investitionen in Deutschland
Bessere Steuerbedingungen für Investitionen in Deutschland
Bessere Bedingungen für Deutschlands Wirtschaft
Neues Steuerregime für Fonds soll Investitionen beflügeln
wf Berlin
Das Bundeskabinett hat mit dem Standortfördergesetz und dem Steueränderungsgesetz 2025 in Berlin zwei Entwürfe für bessere steuerliche Rahmenbedingungen auf den Weg der Gesetzgebung gebracht. Damit werden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot umgesetzt.
Das Standortfördergesetz ist die Antwort auf eine lange Debatte, wie mehr Kapital aus Fondsgesellschaften in Investitionen für Infrastruktur, erneuerbare Energien und in junge innovative Unternehmen fließen kann. Schon die Ampel-Regierung hatte einen Anlauf genommen, dafür die aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten zu schaffen. Es fehlte aber eine Steuerregime. Dies wird mit dem Standortfördergesetz nun geliefert.
Unbegrenzte Investitionen in Personengesellschaften
Fondsgesellschaften sollen laut Entwurf künftig prinzipiell unbegrenzt in gewerblich geprägte Personengesellschaften investieren können. Bislang war dadurch ihr Status als vermögensverwaltender Investmentfonds oder Spezial-Investmentfonds gefährdet und der Fonds wäre gewerbesteuerpflichtig geworden. Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien blieben deshalb aus. Alle bisherigen Befreiungsmöglichkeiten bei Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer fallen künftig weg. Die gewerblichen Einkünfte werden auf Fondsebene besteuert. Die Steuereinnahmen könnten tendenziell steigen, erwartet das Finanzministerium. Dies wird aber nicht quantifiziert.
Auch für junge Unternehmen – Startups und Scaleups – sollen die Bedingungen verbessert werden. Dies betrifft eine auch dort die Möglichkeit, für Investmentfonds in gewerbliche Personengesellschaften zu investieren. Zudem wird die Besteuerung von Roll-over-Investments angepasst werden, also Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die in Anlagevermögen reinvestiert werden. Dazu wird der Höchstbetrag für die Übertragung vervierfacht.
Mit dem Steueränderungsgesetz wird die Entfernungspauschale für Pendler angehoben und die Umsatzsteuer in der Gastronomie von 2026 an auf den ermäßigten Satz von 7% gesenkt. Ausgenommen sind Getränke. Der volle Satz liegt bei 19%.