Stellungnahme zu Regierungsentwurf

Wirtschaftsprüfer wollen „Alternative“ zu Fremdbesitzverbot

Das Institut der Wirtschaftsprüfer fordert von der Politik eine Alternative zum generellen Fremdbesitzverbot, das direkte Kapitalbeteiligungen durch Private Equity ausschließt. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme zur Berufsrechtreform hervor. Dem geplanten Berufsbild des Syndikus-WP steht die Branche offen gegenüber.

Wirtschaftsprüfer wollen „Alternative“ zu Fremdbesitzverbot

Wirtschaftsprüfer wollen „Alternative“ zu Fremdbesitzverbot

IDW verweist auf mittelbare Beteiligungen durch Finanzinvestoren – Berufsbild des Syndikus-WP wird begrüßt

sar Frankfurt

In der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung findet zunehmend zusammen, was eigentlich nicht zusammenfinden dürfte: Der Schweizer Private-Equity-Investor Ufenau schloss Anfang Juni eine „strategische Partnerschaft“ mit der in Osnabrück beheimateten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF WMS, die gleiche Formulierung wählte der Anbieter für Steuerberatung WTS Anfang April bereits bei der Bekanntgabe des neuen Ankerinvestors EQT. Die Private-Equity-Gesellschaft KKR beteiligt sich an der Finanzierung der deutschen ETL-Gruppe, die neben Steuerberatung auch Wirtschaftsprüferdienste anbietet. Dabei ist die direkte Beteiligung an Wirtschaftsprüfern in Deutschland nicht zulässig.

Private Equity über Umwege

Doch die Interessenten finden dennoch zueinander. Über Umwege und indirekte Beteiligungen, etwa über die Rechtsform der EU-Holding, mischen Finanzinvestoren die Szene auf. „In der jüngeren Vergangenheit ist zu beobachten, dass sich reine Finanzinvestoren über Beteiligungen an europäischen Prüfungsgesellschaften mittelbar an deutschen WPG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anm. d. Red.) beteiligen“, konstatiert das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) in einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Schreiben an die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages.

In dem nun veröffentlichten Schreiben nimmt das IDW Stellung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes, das sich im Kern mit der Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer befasst – und sieht an einigen Stellen „Nachbesserungsbedarf“, um Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit „besser in Einklang zu bringen“. Auch das Fremdbesitzverbot spielt dabei eine Rolle. Das IDW fordert, das generelle Fremdbesitzverbot zu überdenken. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung von Anfang April ist vorgesehen, dass reine Kapitalbeteiligungen unzulässig bleiben sollen, um die Unabhängigkeit der WP-Gesellschaft zu sichern.

Wir weisen darauf hin, dass reine Kapitalbeteiligungen sowohl europarechtlich als auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten zulässig sind.

Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer

Das IDW findet, dies lasse sich auch anders erreichen: „Wir weisen darauf hin, dass reine Kapitalbeteiligungen sowohl europarechtlich als auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten zulässig sind“, betont der Verband. Vor diesem Hintergrund solle der Gesetzgeber „mögliche Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot prüfen“. Ein EU-Mitgliedstaat könne „grundsätzlich auch andere Maßnahmen als ein Fremdbesitzverbot ergreifen, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten“.

Einem zentralen Punkt des Gesetzentwurfs, der das Berufsrecht für Wirtschaftsprüfer modernisieren will, steht das IDW offen gegenüber. Es befürwortet ausdrücklich die Einführung des Berufsbilds des Syndikus-WPs. Auch die Wirtschaftsprüferkammer setzt sich für das Thema ein, nach eigenem Bekunden bereits seit dem Jahr 2018. Wegen des Bruchs der Regierungskoalition wurde der Gesetzgebungsprozess in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen. Nun steht das Thema erneut auf der Agenda.

In Unternehmen angestellt

Die Schaffung eines Syndikus-WP soll es Prüfern ermöglichen, von einer WP-Gesellschaft zur Anstellung in einem Unternehmen zu wechseln, ohne die Berufsbezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ abgeben zu müssen. Ein Syndikus-WP wäre in einem Unternehmen angestellt und dürfte dort zur Erstellung von Unterlagen beraten oder interne Prüfungen vornehmen. Allerdings wäre es Syndikus-Prüfern nach aktueller Ausgestaltung des Gesetzentwurfs nicht gestattet, Bilanzen zu prüfen und zu testieren.

Das geht dem IDW einen Schritt zu weit: Ein absolutes Tätigkeitsverbot für Syndikus-WP als gesetzliche Abschlussprüfer und Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung sei „nicht erforderlich, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten“, findet der Verband. Die Unabhängigkeit sei durch die berufsrechtlichen und handelsrechtlichen Regelungen hinreichend sichergestellt. Allerdings seien noch Details zu klären, mahnt das IDW. So müsse darauf geachtet werden, dass Syndikus-WP bei der Altersversorgung keine doppelte Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung als auch im Versorgungswerk der Prüfer drohe.

Wirtschaftsprüferkammer sieht mehr Flexibilität

Der Gesetzgeber hält das neue Berufsbild für erforderlich, um dem „Wandel in der Berufswelt“ gerecht zu werden. Auch die Wirtschaftsprüferkammer sieht in der Option die Möglichkeit, „mehr Flexibilität bei der Planung beruflicher Lebensläufe“ zu ermöglichen, für Nachwuchskräfte böten sich mehr Karriereoptionen. Unternehmen könnten einen Syndikus-WP bei der Erstellung von Finanz- oder Nachhaltigkeitsberichten, im Compliance-Management, bei IT-Prüfungen oder in der internen Revision einsetzen.

Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde durch den Schritt mit dem von Juristen und Steuerberatern harmonisiert, die Tätigkeiten als Syndikus-Anwalt und Syndikus-Steuerberater bereits seit Jahren kennen.