Strafanzeige gegen Richter

Abfuhr für Cum-ex-Anwalt

Weil er rechtswidrige Absprachen im Cum-ex-Komplex vermutete, hat Thomas Fischer Anzeige gegen vier Richter und eine Staatsanwältin erstattet. Die zuständige Behörde sieht indes keinen Handlungsbedarf.

Abfuhr für Cum-ex-Anwalt

lee Frankfurt

In einem der von ihm eröffneten Nebenkriegsschauplätze des Cum-ex-Komplexes hat der Strafverteidiger und ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer einen Rückschlag erlitten. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Köln am Dienstag auf Anfrage mitteilte, ist Fischer mit seiner Beschwerde wegen einer folgenlos gebliebenen Strafanzeige gegen vier Richter am Landgericht Bonn und eine Kölner Staatsanwältin gescheitert. Als Verteidiger eines zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilten Warburg-Managers hatte er ihnen Rechtsbeugung vorgeworfen (vgl. BZ vom 11. August).

Wie eine Sprecherin mitteilte, lehnte die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde als unbegründet ab, weil sie nach eingehender Prüfung des Sachverhalts keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Rechtsbeugung sah. Die Entscheidung der ihr unterstellten Staatsanwaltschaft Bonn, die Aufnahme entsprechender Ermittlungen abzulehnen, sei daher nicht zu beanstanden.

Fischer, der als Of Counsel für die Münchener Kanzlei Gauweiler tätig ist, hatte bereits im Mai Strafanzeige gegen den Vorsitzenden Richter Roland Zickler, drei weitere Richter sowie die Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker erstattet. In seinen Augen gab es Hinweise auf rechtswidrige Absprachen, mit denen sie seinem Befangenheitsantrag gegen Zickler die Grundlage entzogen hätten, was Fischer als Rechtsbeugung deutete.

Massive Vorwürfe

Diese Vorwürfe hätten schwer ge­wogen, laut Paragraf 339 Strafgesetzbuch hätten den Beschuldigten Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren gedroht. Zudem hätten womöglich die bereits abgeschlossenen Cum-ex-Verfahren am Landgericht Bonn neu aufgerollt werden müssen. Tatsächlich deutete aber be­reits die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen weiteren Warburg-Manager vor derselben Kammer (vgl. BZ vom 24. September) darauf hin, dass die Generalstaatsanwaltschaft Fischer nicht folgen würde.

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Cum-ex-Komplexes wird die Gerichte wohl über Jahre beschäftigen. So ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln aktuell gegen etwa 1100 Beschuldigte, die an Cum-ex-Geschäften beteiligt gewesen sein sollen. In Frankfurt zählt die Generalstaatsanwaltschaft 96 Beschuldigte, weitere Ermittlungen laufen bei der Staatsanwaltschaft München I.

Im Zentrum der bisher abgeschlossenen Verfahren steht die Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Das Institut hat 2020 insgesamt 155 Mill. Euro wegen Cum-ex an den Fiskus zurückgezahlt. Andere Institute wie die frühere WestLB haben zum Teil größere Räder gedreht, wie die vom Landgericht Frankfurt kürzlich in einem zivilrechtlichen Verfahren festgestellte Steuerschuld von 1 Mrd. Euro zeigt (vgl. BZ vom 30. September). Eine strafrechtliche Aufarbeitung findet jedoch noch nicht statt.

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