Abstinenz für BaFin-Beschäftigte

Private Finanzgeschäfte sind bald verboten - Gesetzesentwurf

Abstinenz für BaFin-Beschäftigte

wf Berlin – Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Beschäftigten der Finanzaufsicht BaFin private Finanzgeschäfte gesetzlich verbieten. Dazu wird das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz erweitert. Dies sieht der Referentenentwurf des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes vor. Der Entwurf liegt der Börsen-Zeitung vor. Die Novelle soll nach dem Wirecard-Skandal Lücken in der Bilanz- und Finanzkontrolle schließen.Der gemeinsame Entwurf von Scholz und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Scholz dringt darauf, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 abzuschließen. Das Verbot des Handels mit Finanzinstrumenten orientiert sich an den Regeln für Bundesbank-Mitarbeiter. Auslöser war die Erkenntnis, dass die BaFin-Beschäftigten zuletzt mit keiner Aktie stärker gehandelt hatten als mit der von Wirecard.Das neue Verbot erstreckt sich auf Finanzinstrumente finanzieller Kapitalgesellschaften wie Banken und Versicherer, aber auch auf realwirtschaftliche Unternehmen und deren Tochtergesellschaften. Wegen der Marktaufsichtsfunktion der BaFin werden auch alle an einem organisierten Markt in Deutschland zum Handel zugelassenen Finanzinstrumente erfasst. Ausdrücklich ausgenommen sind Investmentfonds im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches. Darüber hinaus wird die BaFin ermächtigt, mit einer Richtlinie das Verbot um Finanzinstrumente zu erweitern, bei denen die Gefahr von Interessenkonflikten besteht – etwa bei ihren Beschäftigten, die Kapitalanlagegesellschaften beaufsichtigen.Der Referentenentwurf setzt den von Scholz und Lambrecht angekündigten Aktionsplan um, darunter eine stärker hoheitlich geprägte Bilanzkontrolle, generelle Rotation der Prüfer alle zehn Jahre, stärkere zivilrechtliche Haftung der Prüfer und ein verschärftes Bilanzstrafrecht. Unternehmen müssen die internen Kontrollsysteme stärken. Die BaFin erhält bei der Bilanzkontrolle weitreichendere Prüfrechte. Zudem wird ihr Arm mit dem Kreditwesengesetz verlängert, um auch ausgelagerte Dienstleistungen von Finanzunternehmen überwachen zu können. – Bericht Seite 3