Cum-ex

Ahnungslose Betriebsprüfer

Über Kreisgeschäfte mit ihren Auslandschwestern hat die Maple Bank den Fiskus um dreistellige Millionenbeträge erleichtert. Doch das Finanzamt verstand die dahinterliegenden Transaktionen nicht.

Ahnungslose Betriebsprüfer

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Das Frankfurter Finanzamt hat sich offenbar sehr schwer damit getan, die milliardenschweren Cum-ex-Transaktionen der Maple Bank als solche zu erkennen. Das wurde am Montag am Landgericht Frankfurt bei der Vernehmung der als Zeugen geladenen Finanzbeamten deutlich, die in den Jahren 2009 und 2010 mit einer Betriebsprüfung des Instituts betraut waren (Az.: 5/24 KLs 17/19). In dem Strafprozess gegen das frühere Management wirft die Staatsanwaltschaft den Managern vor, Handelsstrukturen aufgebaut zu haben, deren einziger Zweck es gewesen sei, sich unrechtmäßig Kapitalertragsteuer in dreistelliger Millionenhöhe erstatten zu lassen.

Ein großer Teil der Transaktionen wurde über die Handelsplattform Eurex als sogenannte Cross Request Trades abgewickelt, andere als Block Trades. Beide erfordern per Definition vorherige Absprachen zwischen Käufern und Verkäufern, auch wenn diese nicht direkt miteinander ins Geschäft gehen, sondern mit der Eurex, die als zentrale Gegenpartei fungiert. Die Frage, ob die Geschäfte abgesprochen waren, ist für das verfahren relevant, weil Maple nur dann von den Steuererstattungen profitierte, wenn ihre ausländischen Schwestergesellschaften an den Kreisgeschäften beteiligt waren.

Eine handschriftliche Notiz eines ehemaligen Prokuristen aus dem Eröffnungsgespräch im Oktober 2010 und eine Beschreibung der intern als „German-Pair-Strategie“ bezeichneten Cum-ex-Transaktionen, die den Betriebsprüfern vorlagen, deuten darauf hin, dass die Maple-Manager offen damit umgingen, dass es sich um Cross Request Trades handelte. Doch wie die Finanzbeamten vor Gericht beteuerten, konnten sie mit dem Begriff nichts anfangen – und sahen sie deshalb als anonyme Börsengeschäfte an. Diese seien nach ihrer damaligen Auffassung nach dem Dividendenstripping-Urteil des Bundesfinanzhofs von 1999 nicht zu beanstanden gewesen.

Die Verteidigung des Ex-Vorstandschefs Wolfgang Schuck meldete an dieser Darstellung Zweifel an. „Haben Sie das nicht mal gegoogelt?“, fragte Barbara Livonius mit hochgezogener Augenbraue. Tatsächlich wurde die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Cum-ex-Geschäften damals längst innerhalb der Finanzbehörde diskutiert. Die Zweifel des hessischen Finanzministeriums an den hohen Steuererstattungen an die Maple Bank waren Grund dafür, dass sich neben den drei Betriebsprüfern auch ihre Vorgesetzten mit dem Institut befassten. Trotzdem gab die kurz vor dem Ruhestand stehende Sachgebietsleiterin am Montag zu Protokoll: „Ich kann Ihnen heute nicht mehr sagen, wann sich der Begriff des Cross Requests für mich erstmals mit Leben füllte.“

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