Kartellrecht

Australien lässt Klage gegen Deutsche Bank und Citi fallen

Australien zieht eine Kartellklage gegen die Deutsche Bank und die Citigroup wegen einer umgerechnet 1,6 Mrd. Euro schweren Aktienemission zurück. Mit der am Freitag fallengelassenen Klage auch gegen ehemalige Führungskräfte endet eines der größten...

Australien lässt Klage gegen Deutsche Bank und Citi fallen

Reuters Sydney

Australien zieht eine Kartellklage gegen die Deutsche Bank und die Citigroup wegen einer umgerechnet 1,6 Mrd. Euro schweren Aktienemission zurück. Mit der am Freitag fallengelassenen Klage auch gegen ehemalige Führungskräfte endet eines der größten Wirtschaftsverfahren Australiens. Nach fast vier Jahren mit Vorverhandlungen in überfüllten Gerichtssälen zogen Bundesstaatsanwälte jetzt überraschend den Stecker. Nach Bewertung der Beweislage seien sie zu dem Schluss gelangt, es gebe keine realistische Chance mehr auf eine Verurteilung, begründeten sie den Schritt. Die australische Wettbewerbsaufsicht ACCC hatte die Banken und früheren Manager verklagt, weil sie sich abgesprochen haben sollen, um den Preis der zu verkaufenden Aktien zu stützen.

Die Deutsche Bank und die Citigroup begrüßten die Entscheidung. Michael Richardson, zuständiger Leiter des Kapitalmarktgeschäfts bei der Deutschen Bank in Australien von 2008 bis 2017 und einer der Angeklagten, fügte aber hinzu: „Ich werde die letzten vier Jahre meines Lebens niemals zurückbekommen.“

Die Deutsche Bank und die Citigroup hatten die Australia and New Zealand Banking Group (ANZ) 2015 bei der Platzierung eines milliardenschweren Aktienpakets begleitet. Im Zentrum des Verfahrens standen Telefonkonferenzen nach der Emission, in denen die Banken besprachen, wie mit noch nicht platzierten Titeln umzugehen sei. Das Verfahren war von Investmentbankern weltweit mit Spannung beobachtet worden insbesondere wegen der möglichen Auswirkungen darauf, wie Aktienemissionen künftig umgesetzt werden können. Den Banken hatten hohe Kartellstrafen gedroht – Einzelpersonen mussten bis zu zehn Jahre Haft befürchten sowie zusätzliche Geldstrafen. ANZ lehnte eine Stellungnahme ab.

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