BaFin droht IKB mit Bußgeld

Börsen-Zeitung, 21.12.2019 ab Düsseldorf - Die Finanzmarktaufsicht BaFin hat gegen ein Finanzierungsvehikel der IKB, den Funding Trust I, die Erfüllung der Finanzberichterstattung angeordnet und droht im gleichen Atemzug mit einem Zwangsgeld. Wie...

BaFin droht IKB mit Bußgeld

ab Düsseldorf – Die Finanzmarktaufsicht BaFin hat gegen ein Finanzierungsvehikel der IKB, den Funding Trust I, die Erfüllung der Finanzberichterstattung angeordnet und droht im gleichen Atemzug mit einem Zwangsgeld. Wie die BaFin mitteilt, droht ein Bußgeld in Höhe von 460 000 Euro. Der IKB Funding Trust I ist eine in den USA ansässige, rechtlich selbständige Einheit der Düsseldorfer Bank. Da die IKB selbst nicht Verfahrensbeteiligte ist, wollte man sich dort nicht äußern.Die Berichterstattungspflicht hierzulande ergibt sich daraus, dass Schuldverschreibungen des Trust in Deutschland notiert sind. Konkret geht es um das Geschäftsjahr 2018/19, für das der Trust nur einen Abschluss, aber keinen Lagebericht vorgelegt hat. Die Berichterstattung ist also unvollständig. Zudem wurde der Abschluss nach IFRS erstellt. Zwar muss der Funding Trust nicht notwendigerweise nach HGB bilanzieren, bei einer Abweichung muss allerdings zuvor ein Antrag gestellt werden. Das hat die IKB versäumt. Die Düsseldorfer haben nun drei Monate Zeit, die Versäumnisse zu beheben. Andernfalls wird das Zwangsgeld fällig. Es ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft nachbessert.