Finanzaufsicht

BaFin erhöht Druck auf die Commerzbank

Die Finanzaufsicht BaFin ist mit ihrer Geduld am Ende: Kunden der Commerzbank müssen ihre Steuerbescheinigungen nun innerhalb von 20 Werktagen erhalten.

BaFin erhöht Druck auf die Commerzbank

Die Finanzaufsicht BaFin erhöht wegen des teilweise verspäteten Versands von Steuerbescheinigungen an Commerzbank-Kunden den Druck auf das Geldhaus. Die Behörde habe angeordnet, dass der Dax-Konzern die Steuerbescheinigungen für das Jahr 2022 "zügig verschickt", teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Freitag mit: "Die Commerzbank muss sie innerhalb von 20 Bankarbeitstagen verschicken." Außerdem müsse die Bank "angemessene organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen ergreifen, um Jahressteuerbescheinigungen künftig rechtzeitig zu erteilen".

Hintergrund der Anordnung ist, dass es bei der Commerzbank beim Versand der Jahressteuerbescheinigung zuletzt Probleme gab. Noch im September 2023 entschuldigte sich die Bank in persönlichen Schreiben an betroffene Kunden, dass die Bescheinigung für das Jahr 2022 "wegen erforderlichen Prüfungen noch nicht zur Verfügung" gestellt werden konnte und versprach: "Wir arbeiten intensiv daran, Ihnen die Jahressteuerbescheinigung zeitnah zuzustellen."

Ein Sprecher der Commerzbank sagte, dass die Bank bereits im vergangenen Jahr weitreichende organisatorische Maßnahmen ergriffen habe, um für die Kunden einen den behördlichen Anforderungen entsprechenden, reibungslosen Prozess zu gewährleisten. „Dies war schon im laufenden Jahr 2023 weitestgehend gegeben.“ Die von der BaFin vorgegebene Bearbeitungszeit für die Bereitstellung der Bescheinigungen habe die Commerzbank im Jahr 2023 nahezu immer eingehalten – im Durchschnitt habe sie sogar deutlich unterhalb der Vorgabe gelegen.

Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen die Nachweise ihrer Banken, um die Erstattung eventuell zu viel einbehaltener Kapitalertragsteuern über ihre Einkommensteuererklärung zu beantragen. Üblicherweise verschicken Geldhäuser die Steuerbescheinigungen bis zum Ende des ersten Quartals. Die BaFin hatte die Branche im Mai wissen lassen, sie erwarte, "dass die Institute die Steuerbescheinigungen ab sofort spätestens bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahrs ausstellen".