BaFin erwägt Befreiungsschlag für kleine Institute
BaFin will Basel für
kleine Institute kippen
Eigenes Aufsichtsregime für fast alle Genobanken und Sparkassen vorgeschlagen
lee Frankfurt
Die BaFin wünscht sich eine radikalere Entlastung von kleineren Banken und Sparkassen als bisher bekannt. Nach Angaben eines Sprechers hat die Aufsichtsbehörde gemeinsam mit der Bundesbank Vorschläge für ein Kleinbankenregime erarbeitet, das als Impuls in den europäischen Regulierungsprozess eingehen soll. „Dies ist ein Ansatz, die Regulierungsdichte für kleinere Banken zu reduzieren und im Gegenzug höhere Sicherheitspuffer zu verlangen", ergänzte er. Ob und wann die Änderungen kommen, sei eine Entscheidung des europäischen Gesetzgebers.
Damit bestätigte die BaFin einen entsprechenden Bericht des Branchendiensts „Finanz-Szene“, das aus einem vertraulichen Schreiben der Behörde an die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) zitiert hatte. Die Aufseher planen demnach, bei der Kapitalausstattung kleinerer und mittlerer Institute auf das Prinzip der Risikogewichtung samt der zugehörigen Puffer zu verzichten. Orientieren sollen sich die Mindestanforderungen stattdessen allein an der Leverage Ratio. Dieser möchten die Aufseher allerdings einen flexiblen Puffer an die Seite stellen, um prozyklische Effekte abzufedern.
Fast alle Genos und Sparkassen betroffen
Von der Entlastung profitieren würden vor allem Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die in den vergangenen Jahren auch wegen der zunehmenden regulatorischen Belastungen vielfach in Fusionen getrieben wurden. Nach dem Willen der BaFin sollen sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien herangezogen werden. Maßgeblich soll demnach die Bilanzsumme sein, die im Dreijahresmittel nicht über 10 Mrd. Euro liegen dürfte. Das trifft laut „Finanz-Szene“ für 97% der Kreditgenossen und 91% der Sparkassen zu. Außerdem sollen mindestens drei Viertel der Assets und Verbindlichkeiten einen Bezug zum Euroraum aufweisen. Das Volumen des Handelsbuchs dürfte die Schwelle von 50 Mill. Euro und 5% der Aktiva nicht überschreiten. Als weitere Bedingung werden Obergrenzen für die Derivatepositionen genannt.
Krypto-Positionen als Ausschlusskriterium
Zu den qualitativen Anforderungen gehört der Ausschluss von Positionen „in den meisten Krypto-Assets“, was laut Finanz-Szene darauf hindeuten könnte, dass Stablecoins ausgenommen werden sollen. Zudem müsse die Abwicklungsbehörde bestätigen, dass kein öffentliches Interesse einer Insolvenz entgegenstünde, sollte das Institut in die Schieflage gerät. Kreditinstitute mit „ungewöhnlich hohen Zinsrisiken im Bankenbuch“, die „erhöhte regulatorische Aufmerksamkeit genießen“ oder sich auf „vordefinierten Listen von Instituten mit anderen erhöhten Risiken“ befinden, sollen laut dem Bericht von den Lockerungen ausgeschlossen werden. Gleiches gelte für Anbieter von Clearing, Settlement und Verwahrung sowie Zahlungssystemen.
Individuelle Kapitalaufschläge weiterhin möglich
Laut dem Bericht will sich die BaFin das Recht vorbehalten, auch weiterhin auf individueller Basis Kapitalaufschläge zu verhängen. Den unter der Regulierungslast ächzenden kleinen und mittleren Instituten wollen die Aufseher auch bei den Liquiditätsvorschriften entgegenkommen. Zwar solle die auf Einmonatssicht angelegte Vorgaben der Liquidity Coverage Ratio (LCR) möglicherweise mit einem Sicherheitsaufschlag versehen bleiben. Zugleich soll aber die auf Jahressicht angelegte Net Stable Funding Ratio (NSFR) wegfallen und durch andere, weniger komplexe Vorgaben ersetzt werden.
Geringere Meldepflichten
Deutlich reduziert werden sollen laut dem Bericht auch die Meldepflichten. Künftig sollen Institute bis zu einer bestimmten Größe nur noch ein einziges integriertes Datenblatt bei der Aufsichtsbehörde einreichen müssen. Dieses würde dann Angaben zur Leverage Ratio, Liquidität und Großkrediten sowie grundlegende Angaben zur Qualität der Assets enthalten. Bei den aufsichtsrechtlich weniger relevanten Kennzahlen kann sich die BaFin zudem vorstellen, auf eine halbjährliche Meldung umzustellen.
Vereinfachte Stresstests
Schließlich sieht das Schreiben laut „Finanz-Szene“ auch erhebliche Erleichterungen für den aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozess (SREP) und die Stresstests vor. So solle kleine Institute beim SREP von der Pflicht extensiver Backtestings und technischer Überprüfungen ausgenommen werden. Bei den Stresstests soll laut dem Vorstoß der Aufseher künftig mit standardisierten Szenarien und vereinfachten Daten-Inputs gearbeitet werden, statt den Banken und Sparkassen die Entwicklung interner Modelle abzuverlangen.