Bafin hebt Meldeschwelle an
Bafin hebt Meldeschwelle an
Bafin hebt Meldeschwelle an
fir Frankfurt
Die Finanzaufsicht BaFin hat die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings) per Allgemeinverfügung von 20.000 auf 50.000 Euro heraufgesetzt. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die Entlastungen bei Meldepflichten betreffen in der Regel Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften sowie mit ihnen verbundene Personen, zumeist Mitglieder des engsten Familienkreises.
Die 50.000 Euro beziehen sich auf die Gesamtheit von Eigengeschäften der Führungskräfte in einem Kalenderjahr und ohne Netting. „Mit diesem Schritt sollen die betroffenen Führungskräfte sowie die jeweiligen Emittenten entlastet werden“, heißt es in der BaFin-Meldung.
Um die 3.000 Meldungen im Jahr
2024 wurden einem BaFin-Sprecher zufolge circa 2.900 Meldungen von Eigengeschäften abgegeben, im Jahr zuvor 3.200. Die Aufsicht geht davon, dass sich durch die Anhebung der Meldeschwelle die Zahl der Meldungen um etwa ein Drittel verringern wird.
Im Durchschnitt liege pro Person ein gemeldetes Gesamtvolumen pro Jahr von mehr als 100.000 Euro vor, also weit über der neuen Schwelle. Die Überwachung des Insiderhandelsverbots sei von der höheren Meldeschwelle nicht betroffen, hieß es weiter.
