Verbraucherschutz

BaFin klopft einigen Banken auf die Finger

Bei einer Überprüfung der Informationspflichten von Kreditinstituten bezüglich der Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung stellte das BaFin „BaFin-Journal“ bei vier Banken „teils erhebliche Mängel“ fest.

BaFin klopft einigen Banken auf die Finger

bn Frankfurt

– Die BaFin hat einigen Finanzinstituten auf die Finger geklopft, was deren Hinweise auf die Möglichkeit einer alternativen Streitbeilegung angeht. Laut „BaFin-Journal“ ergab eine Sichtung der Internetseiten von 50 Kreditinstituten und 30 Versicherern durch die Abteilung Verbraucherschutz zwar, dass 40 der ausgewählten Kreditinstitute ihre Informationspflichten „vollständig erfüllten“. Bei vier Banken aber stellten die Aufseher „teils erhebliche Mängel“ fest. Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung auf der Website fehlten oder waren unpräzise, weil entweder nicht zuständige ausländische Schlichtungsstellen oder etwa Einrichtungen wie die EZB genannt wurden, die für Zwecke der alternativen Streitbeilegung nicht zugelassen sind. Unter den Versicherern mit Internetpräsenz wiesen den Angaben zufolge alle online auf die außergerichtliche Streitbeilegung hin. Auf entsprechende Mängel stieß die Aufsicht hingegen in manchen Fällen bei den im Internet publizierten allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Inzwischen hätten Banken und Versicherer die Mängel beseitigt oder dies zugesagt, heißt es. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im September 2020 geurteilt, dass Unternehmen Konsumenten online über alternative Streitbeilegungsverfahren abseits von Gerichten informieren müssen. Die BaFin hat ihre Bemühungen um Verbraucherschutz verstärkt und ihre entsprechende Abteilung im vergangenen Jahr um drei auf zehn Referate erweitert.

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