BaFin lockert Vorgaben für bankinterne Modelle

Aufsicht will ihre Solvabilitätsverordnung ändern

BaFin lockert Vorgaben für bankinterne Modelle

bn Frankfurt – Deutschlands Finanzaufsicht plant Erleichterungen, um Banken mehr Flexibilität beim Einsatz bankinterner Modelle zur Berechnung des Eigenkapitalbedarfs zu geben. Künftig dürfte dies Banken einen Wechsel von internen Modellen zum Kreditrisiko-Standardansatz und umgekehrt erleichtern, was Experten zufolge den Eigenkapitalbedarf senken könnte.Konkret geht es um die Solvabilitätsverordnung. Sie schreibt Banken für den Einsatz interner Modelle vor, mit diesen mindestens 92 % ihrer Risikoaktiva abzudecken. Dieser Wert soll nach Angaben von Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sinken. “Es hat keinen Sinn, die Nutzung interner Modelle etwa im Falle von Portfolien mit Staatsanleihen oder Großunternehmen eindämmen zu wollen und gleichzeitig zu verlangen, dass Banken mindestens 92 % ihrer Risikoaktiva abdecken müssen, wenn sie interne Modelle einsetzen”, sagte er der Börsen-Zeitung.Einen neuen Wert wollte Röseler nicht beziffern. Er deutete aber an, dass die Vorgabe künftig nicht mehr quantitativ, sondern qualitativ formuliert sein könnte. Bislang besteht die Aufsicht auf einem hohen Abdeckungsgrad, um Arbitrage durch die Auswahl des jeweils günstigsten Ansatzes zu verhindern. Zuletzt ging der regulatorische Trend indes weg vom Einsatz interner Modelle, der Abschluss des Kapitalregelwerks Basel III sieht eine stärkere Harmonisierung mit dem Standardansatz vor. Kritik an internen Modellen gab es gerade im Fall von Portfolien mit Aktiva, zu deren Ausfallhistorie es, wie bei Staatsanleihen oder Großunternehmen, kaum Datenpunkte gibt, die sich modellieren lassen.