Referenzzinssatz

BaFin mahnt zur Zurückhaltung beim Libor

BaFin mahnt zur Zurückhaltung beim Libor

BaFin mahnt zu
Libor-Zurückhaltung

fir Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin ermahnt mit Nachdruck alle Banken, die noch den Referenzzinssatz Libor verwenden, ihre Handlungsempfehlungen zu befolgen. London Interbank Offered Rate (Libor) wird am 30. Juni eingestellt und aktuell nur noch in US-Dollar täglich für die Laufzeiten Overnight und ein, drei, sechs und zwölf Monate zur Verfügung gestellt. Die Aufseher fordern die Finanzinstitute in einer Mitteilung auf, vom Abschluss von Neuverträgen mit Libor-Bezug abzusehen und zu klären, ob in Bestandsverträgen mit Libor-Bezug sogenannte Rückfallklauseln aufgenommen werden können. Zudem rät die Aufsicht, sich mit synthetischen Libor-Sätzen zurückzuhalten, da es sich lediglich um eine Übergangslösung handele. Finanzgesellschaften müssten “robuste schriftliche Notfallpläne” erstellen, die zur Geltung kämen, wenn sich ein Referenzwert stark verändert oder er eingestellt wird.