BaFin nimmt sich der Autoversicherer an
BaFin nimmt sich der Autoversicherer an
BaFin nimmt sich
der Autoversicherer an
Reuters München
Die Finanzaufsicht BaFin nimmt nach den Lebensversicherern nun die Preisgestaltung der Kfz-Versicherer ins Visier. Aufgestoßen sind den Aufsehern vor allem die Rabatte und gestaffelten Preiserhöhungen, wie die für die Versicherungsaufsicht zuständige Exekutivdirektorin Julia Wiens am Mittwoch auf der Jahreskonferenz ihrer Behörde in Bonn klarmachte. „Wir werden uns mit einigen Preisdifferenzierungen näher auseinandersetzen müssen“, sagte sie. Die gewährten Rabatte hätten nicht immer etwas mit dem dahinterstehenden Risiko zu tun. Autoversicherer geben Preisnachlässe etwa für Garagenbesitzer, weil die Autos dort besser vor Unwettern geschützt sind, aber auch für bestimmte Berufsgruppen wie Beamte.
Daneben werde sich die BaFin auch mit dem sogenannten Price-Walking beschäftigen, wiederholten Prämienerhöhungen, die nichts mit dem versicherten Risiko oder mit den Kosten des Versicherers zu tun hätten, sagte Wiens. „Eine solche Praxis ist mit den Grundsätzen der Wohlverhaltensaufsicht nicht vereinbar.“ In den vergangenen Jahren hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Autoversicherer noch zu Preiserhöhungen gedrängt, damit diese aus den roten Zahlen kämen.
Lebensversicherer bereits vorgeknöpft
Wiens hatte zuletzt vor allem Lebensversicherungen mit Blick auf die Verbraucher unter die Lupe genommen und einige Anbieter dafür gerügt, dass sie den Kunden zu hohe Kosten aufgebrummt hatten. Einige von ihnen mussten ihre Produkte anpassen oder den Kunden Geld rückerstatten. Das Engagement der Aufsicht habe sich ausgezahlt, erklärte sie. So seien die effektiven Kosten bei fondsgebundenen Lebensversicherungen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Künftig werde die BaFin noch stärker darauf achten, welchen Nutzen die Policen den Kunden in der Rentenphase brächten. Die Versicherer müssten zwar vorsichtig kalkulieren, doch mahnte Wiens: „Hohe Sicherheitsmargen dürfen nicht einseitig zulasten der Versicherungsnehmer gehen.“
