BaFin sieht sich mit SEC auf Augenhöhe

Börsen-Zeitung, 24.10.2015 gbe Frankfurt - Die Finanzaufsicht BaFin nimmt den in den Medien oft vorgebrachten Vergleich mit der US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC zum Anlass, die beiden Institutionen miteinander zu vergleichen. Das Ergebnis: Trotz...

BaFin sieht sich mit SEC auf Augenhöhe

gbe Frankfurt – Die Finanzaufsicht BaFin nimmt den in den Medien oft vorgebrachten Vergleich mit der US-Wertpapieraufsichtsbehörde SEC zum Anlass, die beiden Institutionen miteinander zu vergleichen. Das Ergebnis: Trotz der hohen Geldstrafen und Vergleichssummen, zu denen die SEC Marktteilnehmer bei Missständen verdonnert, habe die deutsche Aufsichtspraxis eine vergleichbare Wirkung auf die von ihr beaufsichtigten Unternehmen wie die Aufsicht der SEC auf die Kapitalmarktteilnehmer in den USA.”Die Befugnisse von SEC und BaFin sind im Allgemeinen vergleichbar”, schreibt die deutsche Behörde in einem Aufsatz. Ein entscheidender Unterschied sei jedoch die Möglichkeit der SEC, vor Zivilgerichten zu klagen – das darf die BaFin nicht. “Grund hierfür ist unter anderem, dass deutsche Verwaltungsbehörden ihre Anordnungen im Wege des Verwaltungszwangs selbst vollstrecken können und daher nicht auf die Beantragung eines gerichtlichen Vollstreckungstitels angewiesen sind.” Die BaFin betont, sie setze auf Prävention im Rahmen der Prüfungen und Aufsichtsgespräche. Das trage “dazu bei, Verstöße gegen Rechtsvorschriften frühzeitig zu erkennen und abzustellen”. Die Aufseher betrachten zudem die Möglichkeit, Organmitglieder von beaufsichtigten Unternehmen zu missbilligen oder zu verwarnen, als “wichtiges Instrument der BaFin zur Herstellung von Rechtstreue”.Beim Thema Produktverbot sieht sich die BaFin vor der SEC: Das im Kleinanlegerschutzgesetz verankerte Interventionsrecht findet im US-Kapitalmarktrecht kein Gegenstück.—– Wertberichtigt Seite 8