BaFin verpasst C24 Sonderbeauftragten
BaFin verpasst C24 Sonderbeauftragten
BaFin verpasst C24 Sonderbeauftragten
fir Frankfurt
Die BaFin legt gegen die Frankfurter Neobank C24 nach. Wie die Finanzaufsichtsbehörde am Montag mitteilte, hat sie wegen gravierender Mängel in der Geldwäscheprävention einen Sonderbeauftragten zu dem Institut geschickt. Bis die Mängel beseitigt sind, müsse das Institut zudem zusätzliche Eigenmittelanforderungen erfüllen, teilte die BaFin am Montag mit.
Die Abschlussprüfung 2024/25 und die laufende Aufsicht hätten ergeben, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nicht gegeben sei. Schwere Mängel seien mit Blick auf Verdachtsmeldungen festgestellt worden sowie mit Auskunftsverpflichtungen, die im Zusammenhang mit betrügerisch genutzten Konten standen.
Schon 2024 Millionenstrafe auferlegt
Bereits vor einem Jahr hatte die BaFin C24 eine Strafe von 1,25 Mill. Euro aufgebrummt wegen der systematisch verspäteten Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen. Anfang 2023 hatten die Aufseher C24 wegen der fehlenden Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation zusätzliche Eigenmittelanforderungen verordnet.
