BaFin verschafft Commerzbank Luft

Börsen-Zeitung, 1.12.2020 lee Frankfurt - Im Rahmen der jährlichen Überprüfung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kapitalanforderungen für die Commerzbank gelockert. Wie das Institut am Montag mitteilte, senkte die...

BaFin verschafft Commerzbank Luft

lee Frankfurt – Im Rahmen der jährlichen Überprüfung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kapitalanforderungen für die Commerzbank gelockert. Wie das Institut am Montag mitteilte, senkte die Aufsichtsbehörde auch wegen methodischer Veränderungen mit sofortiger Wirkung die Vorgabe für den Kapitalpuffer von 1,5 % auf 1,25 %. Auf der Basis der risikogewichteten Aktiva von rund 183 Mrd. Euro per Ende September würde die Absenkung rechnerisch rund eine halbe Milliarde Euro Eigenkapital freisetzen. Unter dem Strich muss das Institut damit künftig eine harte Kernkapitalquote von mindestens 9,53 % erreichen. Per Ende September hatte die Quote bei 13,5 % gelegen. Den somit auf knapp vier Prozentpunkte ausgeweiteten Abstand bezeichnete das Institut als “sehr komfortabel”.Für 2021 unverändert beließ dagegen die Europäische Zentralbank (EZB) die im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process/ SREP) für 2020 festgelegten bankspezifischen Kapitalanforderungen. Die zusätzliche Eigenmittelanforderung der Säule 2 (P2R) von 2 % ist den Angaben zufolge neben hartem Kernkapital (CET 1) auch mit zusätzlichem Kernkapital (AT 1) sowie Ergänzungskapital (Tier 2) unterlegt. Die harte Kernkapital-Anforderung liege per Ende September 2020 pro forma bei 9,53 % der risikogewichteten Aktiva. Zu dem CET-1-Minimum von 4,5 % kämen die P2R-Anforderung von 1,125 %, der Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 %, der von der BaFin abgesenkte Kapitalpuffer von 1,25 % sowie der antizyklische Kapitalpuffer von derzeit 0,02 %. Dank mehrerer Emissionen von AT-1-Anleihen habe sich die mit hartem Kernkapital zu erfüllende AT-1-Unterdeckung erheblich reduziert.