Basel-III-Paket

Banken blitzen mit Aufschub für Eigenkapitalregeln ab

Wie Konkurrenten in den USA und Großbritannien wollen Europas Banken mehr Zeit, um überarbeitete Eigenkapitalvorschriften umzusetzen. Nun ist klar: Daraus wird nichts.

Banken blitzen mit Aufschub für Eigenkapitalregeln ab

Banken blitzen mit Aufschub für Eigenkapitalregeln ab

EU-Kommission beharrt auf pünktlicher Umsetzung des Basel-III-Pakets

rec Brüssel

Die Banken in der Europäischen Union erhalten nicht den erhofften Aufschub, striktere Eigenkapitalregeln anzuwenden. EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness besteht darauf, dass die sogenannten Basel-III-Regeln "im Januar 2025 in Kraft treten" – vorbehaltlich der als Formsache geltenden Zustimmung von EU-Parlament und EU-Staaten.

Damit droht den EU-Banken ein Wettbewerbsnachteil gegenüber den Banken in den USA und Großbritannien. Die Briten haben angekündigt, sich bei der Umsetzung internationaler Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht an den an den Plänen der US-Regulatoren zu orientieren, die eine stufenweise Umsetzung ab Juli 2025 vorsehen. Die Bankenverbände in der EU fordern eine Frist von mindestens 18 Monaten.

Technische Detailarbeit erledigt

Das würde bedeuten, dass striktere Vorschriften zu Eigenkapital nicht vor Mitte 2025 greifen. In Brüssel sind die Banken damit abgeblitzt. Die technische Detailarbeit an den einschlägigen Gesetzen ist erledigt. Damit kommen umfassende Reformen infolge der Weltfinanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 zum Abschluss. "Wir unterschätzen nicht die Herausforderung für die Banken, das Paket ab diesem Datum umzusetzen", sagt McGuinness der Börsen-Zeitung im Hinblick auf Januar 2025. Sie verweist auf "bedeutende Übergangsregelungen".

Schrittweise Einführung Output Floor

So werde der Output Floor bis 2030 schrittweise eingeführt und allmählich erhöht. Gemeint ist die Begrenzung beim Einsatz bankinterner Modelle zur Berechnung des Eigenkapitalbedarfs. "Ich denke, dass sieben Jahre ab jetzt ausreichen sollten, um übermäßige Klippeneffekte zu vermeiden." McGuinness lehnt eine Gnadenfrist ab, um einen "Wettlauf nach unten" zu verhindern. Die EU-Kommission beobachte, was in anderen Ländern geschieht – "es gibt einen Wettbewerbsaspekt, wir sind nicht naiv". Die Co-Gesetzgeber hätten für notwendige Flexibilität gesorgt, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. So könne man, "wo erforderlich", die Anwendung der Vorschriften für Marktrisiken verschieben.

Vertreter der EU-Staaten wie auch der zuständige Parlamentsausschuss für Wirtschaft und Währung (Econ) könnten die finale Vereinbarung dem Vernehmen nach bis Mitte Dezember absegnen. Anschließend muss nur noch das EU-Parlament seinen Segen geben. Das wird voraussichtlich im Januar geschehen.

Frust über Verzögerungen

Die Grünen-Abgeordnete Henrike Hahn widerspricht McGuinness' Darstellung, wonach die EU dem Basel-Abkommen treu geblieben sei. Das endgültige Ergebnis des Bankenpakets werde "in einigen wichtigen Punkten klar hinter den international vereinbarten Standards zur Bankenreform zurückbleiben". Das sei enttäuschend.

Ein Grundsatzkompromiss mit gewissen Übergangsfristen und Ausnahmen steht seit Ende Juni. Branchenverbände zeigten sich seinerzeit zufrieden, beklagen aber, dass sich das Gesetzgebungsverfahren immer weiter verzögere.

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