Klagen gegen Abwicklungsfonds

Banken fordern 1,9 Mrd. Euro aus EU-Topf zurück

Vor Gericht laufen Dutzende Klagen von Banken gegen Beiträge zum EU-weiten Abwicklungsfonds SRF. Die Rückforderungen sind 2022 sprunghaft angestiegen.

Banken fordern 1,9 Mrd. Euro aus EU-Topf zurück

Banken fordern 1,9 Mrd. Euro aus EU-Topf zurück

Dutzende Klagen gegen Beiträge zum Abwicklungsfonds SRF

rec Brüssel

Auf Europas Bankenabwickler könnten Rückerstattungen in Milliardenhöhe zukommen. Zum Ende des Jahres 2022 forderten Banken vor Gericht knapp 1,9 Mrd. Euro aus dem EU-Abwicklungsfonds SRF zurück. Das geht aus einem jährlichen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor, dem die Abwicklungsbehörde SRB zur Rechenschaft verpflichtet ist.

Aufbauphase endet

Streitpunkt sind bis dato geleistete Beiträge zum Single Resolution Fund (SRF). Banken unter Obhut der Abwicklungsbehörde SRB sind laut EU-Recht seit 2015 verpflichtet, schrittweise in den gemeinsamen Rettungstopf einzuzahlen. Dieses Jahr endet die achtjährige Aufbauphase des Abwicklungsfonds, der dann voraussichtlich mit ca. 78 Mrd. Euro befüllt sein wird.

Auffällig ist, dass die Rückforderungen aus dem SRF im vergangenen Jahr sprunghaft angestiegen sind. 2021 hatten sie sich noch auf verschwindend geringe 5,5 Mill. Euro belaufen. Hintergrund ist, dass der SRB die sogenannte Zielausstattung des Fonds jedes Jahr aufs Neue berechnet. Sie entspricht 1% der abgesicherten Bankeinlagen in der Europäischen Union.

Deutlich höhere Beiträge als im Vorjahr

Auf dieser Basis erhielten Banken für das Jahr 2022 Beitragsbescheide in Höhe von insgesamt 13,7 Mrd. Euro, deutlich mehr als in den Jahren davor. Einer Reihe von Banken erscheint das zu hoch, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestausstattung des Rettungsfonds zu erreichen. Im Juni 2023 waren deshalb 86 Klagen gegen den SRB zu Beschlüssen über im Voraus erhobene Beiträge vor den EU-Gerichten anhängig, wie aus dem Bericht der Rechnungsprüfer hervorgeht.

2019 und 2020 hat das Gericht der Europäischen Union mehrere Beitragsbescheide des SRB kassiert. Allerdings hatte das jeweils formale Gründe. Ein Grundsatzurteil, ob die Behörde die Höhe der Beiträge inhaltlich korrekt berechnet hat, steht nach wie vor aus. Die Luxemburger Richter haben außerdem entschieden, dass nur sie über die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen des SRB befinden dürfen. Trotzdem haben nach Angaben der Rechnungsprüfer eine Reihe von Banken Verfahren vor nationalen Gerichten eingeleitet, die meisten davon in Deutschland.

Wertberichtigt Seite 2
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