ESG-Berichterstattung

Bankenverbände BdB und VÖB bemängeln ISSB-Entwurf

Die Verbände äußern sich in einer Stellungnahme zu den Vorschlägen des ISSB zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. So fordern die Verbände eine engere Verknüpfung mit bestehenden Regeln und Standards.

Bankenverbände BdB und VÖB bemängeln ISSB-Entwurf

wbr Frankfurt

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) haben die Entwürfe des International Sustainability Standards Board (ISSB) für globale Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem gemeinsamen Papier kritisiert. So fordern die Verbände eine engere Verknüpfung mit bestehenden Regeln und Standards sowie eine Klärung bestimmter Begriffe. Der in Frankfurt ansässige, internationale Nachhaltigkeitsstandardsetzer ISSB will die von ihm entwickelten Vorschläge in den nächsten Monaten und Jahren an den Märkten etablieren. Dem ISSB fehlt zwar ein ausdrückliches politisches Mandat, aber die Institution zeigt sich zuversichtlich, dass die ISSB-Standards angenommen werden.

Die Verbände schreiben in ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen, ein Standard sei notwendig, um die Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen weltweit zu gewährleisten. „Für die Anwender ist unabdingbar, dass Berichtsvorgaben geschaffen werden, die mit der EU-Regulierung und mit den anerkannten Nachhaltigkeitsrahmenwerken wie Global Reporting Initiative (GRI) konsistent sind. Für die Umsetzung sollte angemessene Zeit eingeräumt werden“, heißt es auf Nachfrage beim VÖB.

Mit Blick auf den Entwurf zu den allgemeinen Angabepflichten geht es den Verbänden um Klarstellungen, wie zum Beispiel eine Konkretisierung des Begriffes „Unternehmenswert“. „Wir machen darauf aufmerksam, dass im Rahmen einer allgemeinen Berichterstattung sowohl die inhaltlichen, finanziellen und nachhaltigkeitsbezogenen Berichtsvorgaben als auch die aus ihnen abgeleiteten Taxonomien in sich konsistent und miteinander kompatibel aufzusetzen sind“, erläutert der VÖB.

Kritik gibt es in Bezug auf den Entwurfsteil zu klimabezogenen Angaben, da viele Banken die Integration der branchenübergreifenden Kategorien der TCFD unterstützen. Die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) wurde 2017 maßgeblich vom Finanzstabilitätsrat erarbeitet.

Zur Umsetzung der vorgeschlagenen ISSB-Standards fordern die beiden Verbände eine Verbindlichkeit der Regeln im Zusammenspiel mit dem EU-Recht. „Wir wünschen uns eine enge Abstimmung mit der EU-Kommission darüber, ob die ISSB-Standards in Zukunft in europäisches Recht integriert werden sollen, analog zum Verfahren für die IFRS.“

Kritisch sei auch die Definition der Wesentlichkeit, die sich vom Ansatz der nahenden EU-Richtlinie CSRD zur Berichterstattung von Unternehmen unterscheide. Während die ISSB-Standards einen anlegerorientierten, „Outside-in“-Ansatz verfolgten, verlange die CSRD eine doppelte Wesentlichkeit, das heißt ein Multi-Stakeholder-Prinzip. Generell bevorzugen die Banken einen solchen breiteren Ansatz. Die beiden Verbände weisen darauf hin, dass die Global Reporting Initiative (GRI) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung seit vielen Jahren einem Multi-Stakeholder-Ansatz folgt.

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