Bankenaufsicht

Basel schlägt Risikoklassen für Kryptowährungen vor

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat sich dafür ausgesprochen, Digitalwährungen in unterschiedliche Klassen aufzuteilen. Eine erste Klasse soll Kryptowährungen umfassen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und daher ähnlich wie bereits...

Basel schlägt Risikoklassen für Kryptowährungen vor

dpa-afx Basel

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat sich dafür ausgesprochen, Digitalwährungen in unterschiedliche Klassen aufzuteilen. Eine erste Klasse soll Kryptowährungen umfassen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und daher ähnlich wie bereits existierende Anlageformen behandelt werden. Ein zweite Klasse, zu der die BIZ auch die derzeit bedeutendste Digitalwährung Bitcoin zählt, erfüllt die Voraussetzungen nicht und soll daher strenger als klassische Anlagen behandelt werden. Eine Folge wäre, dass Banken wesentlich höheres Risikokapital vorhalten müssten. Die Vorschläge des Baseler Ausschusses sind Teil eines Papiers, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Betroffene können sich zu den Vorschlägen noch bis September äußern.

Zur ersten Gruppe der Digitalanlagen, für die weniger strenge Vorschriften gelten sollen, zählt der Ausschuss zum einen klassische Anlagen, die lediglich neuartige technische Verfahren wie die Blockchain verwenden, um etwa Vermögensübertragungen zu erfassen (Tokenised Assets). Zu dieser Gruppe zählt der Ausschuss auch Kryptoanlagen, die eine Art eingebauten Stabilitätsmechanismus bieten. Dazu gehören etwa sogenannte Stablecoins. Das sind Digitalwerte, deren Wert durch die Bindung an klassische Anlagen wie Währungen oder Anleihen gedeckt ist.

Neue Regulierungen schlägt der Ausschuss derzeit nicht vor – auch nicht für die zweite Gruppe, mit denen er höhere Marktrisiken in Verbindung bringt. Digitales Zentralbankgeld, an dem derzeit mehrere große Zentralbanken arbeiten, wird in dem Papier nicht behandelt.

Das Risikogewicht, das der Ausschuss für riskantere Digitalanlagen der zweiten Gruppe empfiehlt, beträgt 1250%. Dies ist die höchste Risikokategorie. Für Digitalwerte der ersten Gruppe soll weniger Risikokapital vorgehalten werden müssen. Es solle ausreichen, um eine vollständige Abschreibung der Kryptoanlagen aufzufangen, ohne die Inhaber von Bankeinlagen und andere vorrangige Gläubiger Verlusten auszusetzen.