Bausparkasse Badenia vor Gericht

Landgericht Karlsruhe will im September über neue Kündigungsklausel urteilen

Bausparkasse Badenia vor Gericht

igo Stuttgart – Das Landgericht Karlsruhe will am 1. September über die Rechtmäßigkeit einer erst in den vergangenen Jahren eingeführten Kündigungsklausel in Bausparverträgen entscheiden. Das teilte das Gericht nach dem Verhandlungsauftakt am Montag mit. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte wegen der Klausel gegen die Bausparkasse Badenia geklagt. Ähnliche Klagen laufen gegen die Landesbausparkasse (LBS) Südwest und den Verband der Privaten Bausparkassen.Badenia hatte die Klausel 2013 in ihre Vertragsbedingungen eingeführt. Sie ermöglicht es, bestimmte Altverträge 15 Jahre nach Vertragsabschluss zu kündigen. Die LBS Südwest schreibt eine ähnliche Klausel in die Verträge, auch der Verband hält entsprechende Musterverträge bereit. Diese beiden in Stuttgart und Berlin ansässigen Verfahren sollen im Juli und August beginnen.Betroffene gibt es in dieser Sache noch nicht. Als erste Bausparkasse hatte die LBS, damals als LBS Baden-Württemberg, die Kündigungsklausel 2005 eingeführt. Die erste Kündigung auf Basis der Klausel könnte demnach 2020 erfolgen. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Kündigung von Altverträgen zehn Jahre nach der Zuteilungsreife für rechtmäßig erklärt. Die Bausparkassen hatten die Verträge gekündigt, weil die nicht abgerufenen, hoch verzinsten Bausparsummen ihre Bilanzen belastet hatten. Dagegen hatten Kunden geklagt. Durch die nun bemängelte Klausel wären solche Verträge bereits fünf Jahre früher kündigbar.Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als Klägerin bemängelt, dass die Kündigungsklausel den Vertragszweck gefährde, also die Inanspruchnahme eines günstigen Kredits nach der Ansparphase. Die Bausparkassen dagegen halten einen Zeitraum von 15 Jahren bis zum Abruf des Darlehens für ausreichend. In der Regel bräuchten Sparer sieben bis zehn Jahre, bis sie ausreichend Guthaben für einen Kredit angespart hätten.Sämtliche neuen Tarife und Vertragsmodelle der Bausparkassen müssen, bevor sie auf den Markt kommen, von der Finanzaufsicht BaFin geprüft und freigegeben werden. Die Bausparkassen wähnen sich nicht zuletzt deshalb im Recht. Experten wie die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Kristin Wahlers von der Kanzlei FPS gehen davon aus, dass die Rechtmäßigkeit der neuen Kündigungsklauseln nicht in den ersten Instanzen geklärt wird.