Landesbanken

BayernLB präzisiert Homeoffice-Vereinbarung

Die BayernLB hat ihre Vereinbarung zur Homeoffice-Regelung vorzeitig verlängert und klargestellt, wann in Präsenz gearbeitet werden soll.

BayernLB präzisiert Homeoffice-Vereinbarung

BayernLB präzisiert Vereinbarung zu Homeoffice

Bloomberg München

Die BayernLB hat die Pilotregelungen zum Homeoffice aus der Pandemiezeit verlängert. Dabei wurde präzisiert, wann die Beschäftigten in die Bank kommen sollen. Die Dienstvereinbarung zum ortsungebundenen Arbeiten wäre eigentlich Ende 2023 ausgelaufen, eine vorzeitige Verlängerung gilt nun bereits ab dem 1. Oktober. Entsprechende Informationen von Bloomberg bestätigte ein Sprecher der Landesbank auf Anfrage.

Homeoffice und Büroarbeit sind in der BayernLB somit weiter gleichberechtigt. Die Beschäftigten können also bis zu fünf Tage in der Woche von zu Hause aus arbeiten. Dauerhafte Arbeitswochen mit fünf Tagen Homeoffice entsprechen jedoch nicht dem Geist dieser Vereinbarung, wie die Klarstellungen zur Anwesenheit verdeutlichen. So kann die BayernLB die Arbeit in der Bank aufgrund betrieblicher Erfordernisse anordnen, heißt es in der neuen Dienstvereinbarung. Solche Erfordernisse könnten bei Team-, Abteilungs- und Projektbesprechungen vorliegen. Der regelmäßige Austausch zu fachlichen Themen mit bestimmten Kollegen “in Vor-Ort-Treffen zählt ausdrücklich als betrieblicher Belang”. Als weitere Beispiele werden Präsenztermine mit Kunden oder Vorgesetzten sowie Workshops genannt. Geregelt ist auch, dass die BayernLB die Arbeit in der Bank in der Regel mit einer Frist von drei Arbeitstagen ankündigen muss, es sei denn, es handelt sich um regelmäßige Besprechungen.

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